Selbstgemachtes verkaufen: So wird Ihr Hobby zum Gewerbe
- Rechtliches beachten
- Passende Marktlücken entdecken
- Eigener Webshop oder Etsy & Co.
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Einrichtung: 0 €
Selbstgemachtes verkaufen: Das sollten Sie beachten
Im Internet finden sich zahlreiche Shops, die selbstgemachte Sachen verkaufen. Das liegt vor allem daran, dass sich sogenannte DIY-Produkte nicht wie Massenwaren vielerorts erwerben lassen. Kunden und Kundinnen fühlen sich von der persönlichen und individuellen Note angezogen, die Markenartikel für ein breites Publikum in der Regel nicht vermitteln.
Wenn Sie Selbstgemachtes online verkaufen möchten, gibt es einige (rechtliche) Aspekte, um die Sie sich vorab kümmern sollten:
Gewerbeanmeldung
Sobald Sie Selbstgemachtes zum Verkauf anbieten, um damit auf Dauer Gewinn zu erzielen, müssen Sie diese Tätigkeit als Gewerbe anmelden. Diese Vorschrift ist offiziell im Paragraph 14 der deutschen Gewerbeordnung festgehalten. Die Gewerbeanmeldung ist dabei immer in der Stadt durchzuführen, in der Ihr Firmensitz ist. Informieren Sie sich im Internet, an welches Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen (z. B. das Formular zur Gewerbeanmeldung) benötigt werden.
Finanzamt und Kammer
Wenn Sie Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt haben, setzt dieses das Finanzamt in Kenntnis. Sie erhalten bald darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie fristgerecht ausfüllen und zurückschicken müssen. Nach dessen Überprüfung erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr gegründetes Gewerbe.
Doch es gibt noch mehr zu beachten: Wer Selbstgemachtes verkaufen will, tritt nach der Gewerbeanmeldung eine automatische Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) an. An diese müssen Sie jährlich einen Beitrag entrichten, dessen Höhe von Ihrem Gewerbeertrag abhängt. Vorteile einer solchen Mitgliedschaft sind zum Beispiel:
- Professionelle Beratung rund um die Gründung und Führung eines Gewerbes
- Weiterbildungsangebote, Workshops und Seminare
- Unterstützung, wenn das Gewerbe ein Ausbildungsbetrieb werden soll
Steuern zahlen
Wer ein Gewerbe zum Verkauf von selbstgemachten Produkten führt, muss auch steuerrechtliche Aspekte beachten. So fällt eine sogenannte Gewerbesteuer an, deren Höhe vom Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt wird. Falls Ihre jährlichen Einnahmen jedoch einen Betrag von 24.500 Euro nicht überschreiten, brauchen Sie diese nicht zu zahlen.
Dasselbe trifft auf die Umsatzsteuer zu: Wenn Sie mit dem Verkauf Ihrer selbstgemachten Sachen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, dann greift die Kleinunternehmerregelung und Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensteuer dagegen ist immer zu entrichten. (Stand Dezember/2022)
Zeitaufwand und Nebenkosten
Wenn Sie Handarbeiten verkaufen möchten, dann sollten Sie sich bewusst machen, dass damit ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand einhergeht. Vor allem, wenn Sie planen, regelmäßig neue Produkte herzustellen und zum Verkauf anzubieten. Auch die Lagerung, das Verpacken und der Versand Ihrer Waren sind gewissenhaft durchzuführen.
Darüber hinaus sollten Sie die Zusatzkosten einplanen, die unwiderruflich auf Sie zukommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Ihr verwendetes Handwerks- und Verpackungsmaterial. Genauso fallen Gebühren bei der Einrichtung und Führung eines Onlineshops an.
Zusätzliche Vorgaben
Je nachdem, welche selbstgemachten Sachen Sie verkaufen, kann es sein, dass Sie weitere Vorschriften beachten müssen. So gilt zum Beispiel bei Textilerzeugnissen, die zu mindestens 80 Prozent aus Textilfasern bestehen, eine entsprechende Etikettenpflicht. Bei Spielzeug wiederum ist eine CE-Kennzeichnung vonnöten. Informieren Sie sich in Hinblick auf Ihr erzeugtes Produkt stets darüber, ob Sie zusätzliche Bestimmungen einhalten müssen. Viele hilfreiche Informationen liefert beispielsweise das Existenzgründungportal des BMWK.
Vorteile von Etsy und Co.
Online-Marktplätze haben als Verkaufsportale im Gegensatz zu eigenen Webshops einen bestimmten Vorteil: ihren Bekanntheitsgrad. Sie ziehen dadurch eine Vielzahl von Kaufinteressierten an, denen in der Regel auch ein breites Produktsortiment unterschiedlicher Kategorien angeboten wird. Verkaufsplattformen offerieren Ihnen somit einen großen Pool potenzieller Kundschaft.
Ein weiterer Vorteil stellt die einfache Einrichtung dar. In nur wenigen Schritten stellen Sie Ihre handgemachten Artikel online zur Schau und machen diese so für andere zugänglich. Allerdings sind Ihre Designmöglichkeiten hierbei nur begrenzt.
Online-Marktplätze, auf denen Sie Selbstgemachtes verkaufen können, sind zum Beispiel:
- Etsy
- eBay
- Amazon Handmade
- Storenvy
- Productswithlove
- Palundu
Vorteile eines eigenen Onlineshops
Einer der größten Pluspunkte eines eigenen Webshops ist die Unabhängigkeit, die Sie dadurch gewinnen. Während Sie bei Etsy und Co. an bestimmte Regelungen und Gebühren gebunden sind, gewährt Ihnen ein eigener Shop mehr Freiheiten.
Darüber hinaus können Sie Ihren Onlineshop wesentlich individueller gestalten, da Ihnen in puncto Webdesign mehr Möglichkeiten offenstehen. Auf diese Weise bleiben Sie Ihrer Kundschaft auch als Marke besser im Gedächtnis, während Gewerbenamen auf Online-Marktplätzen oftmals untergehen bzw. nach dem Kauf schnell in Vergessenheit geraten.
Eine eigene Onlineshop-Website lässt sich außerdem mithilfe von Plugins durch diverse Zusatzfeatures erweitern. Ergänzen Sie Ihre Seiten beispielsweise mit interaktivem Content oder erstellen Sie einen Newsletter für Ihre (potenzielle) Kundschaft. Zu besonderen Anlässen wie Weihnachten erfreuen sich z. B. Adventskalender mit Rabattaktionen großer Beliebtheit.
Selbstgemachtes verkaufen mit STRATO: Anleitung
Wenn Sie einen Webshop mit STRATO erstellen, um Ihr Selbstgemachtes zu verkaufen, profitieren Sie von einigen Vorteilen: Eine dauerhaft inkludierte kostenfreie Domain plus ein SSL-Zertifikat oder praktische Zusatzfunktionen wie die Möglichkeit, Newsletter zu versenden, Gutscheine zur Verfügung zu stellen und SEO-Tools stehen im App-Store zur Verfügung. Unterstützung bei der Einrichtung wie z. B. bei der Wahl Ihres Designs oder Erstellung von Produktbeschreibungen durch Künstliche Intelligenz erhalten Sie ab dem SmartWebsite Tarif Plus von STRATO.
Optional können Sie auch einen Abmahnschutz der IT-Recht Kanzlei hinzubuchen, wodurch Ihr Webshop mit rechtssicheren Inhalten wie AGB, Datenschutzerklärung und Co. ausgestattet wird.
Die Shop-Erstellung gelingt in nur wenigen Schritten:
1. Schritt: Shop-Tarif auswählen
Entscheiden Sie sich für das Webshop-Angebot, das am besten zu Ihren Anforderungen passt. STRATO Webshop-Pakete unterscheiden sich nach der Anzahl der Produkte, die Sie in Ihrem Webshop zur Verfügung stellen möchten: von bis zu 500 über eine unbegrenzte Anzahl an Produkte. Einige Zusatzfunktionen wie die Möglichkeit, Ihren Webshop mit Marktplätzen wie Amazon oder eBay zu verknüpfen oder das Anbieten von Mengenrabatten sind nur im SmartWebshop Tarif Ultimate enthalten.
2. Schritt: Designvorlage festlegen
Wählen Sie aus einer Vielzahl von Designvorlagen den idealen Look für Ihren Onlineshop aus. Oder lassen Sie sich unterstützen vom integrierten KI Webshop-Generator. Nach Eingabe weniger Informationen schlägt Ihnen die KI ein passendes Layout vor, was Sie selbstverständlich nah Ihren Wünschen anpassen können. Dank Responsive Webdesign wird dieses auf jedem (mobilen) Endgerät-Bildschirm optimal dargestellt.
3. Schritt: Produkte einpflegen
Passen Sie die Einstellungen Ihres Shops im Administrationsbereich an und befüllen Sie Ihr Produktsortiment. Auch Bilder, Videos und Texte lassen sich hinzufügen, um ein ansprechendes Gesamtbild zu erschaffen. Lassen Sie sich inspirieren bei der Bilderstellung vom KI Bild-Generator, der ab dem Webshop-Paket Plus inklusive ist.
4. Schritt: Zahlung & Versand definieren
Legen Sie die Zahlungs- und Versandarten Ihres Onlineshops fest. Ihnen stehen Dienste wie PayPal, Visa, Mastercard sowie DHL und GLS zur Auswahl.
5. Schritt: Online-Verkauf starten
Sie können Ihren Onlineshop nun offiziell eröffnen und Ihre selbstgemachten Sachen verkaufen. Falls gewünscht, können Sie Ihren Shop zu jeder Zeit anpassen. Steigern Sie die Präsenz und die Conversionrate Ihres Onlineshops, indem Sie diesen mit Ihren Social-Media-Kanälen wie Facebook oder Instagram verknüpfen.
Nischen finden für Selbstgemachtes
Wenn Sie ein Online-Business aufbauen wollen, um Selbstgemachtes zu verkaufen, sollten Sie sich die Frage stellen, welche Artikel Sie in Ihrem Verkaufssortiment anbieten möchten. Idealerweise handelt es sich dabei um Dinge, deren Herstellung Ihnen nicht nur Freude bereitet, sondern mit denen Sie im besten Fall auch eine Marktlücke abdecken.
Falls Sie noch kein selbstgemachtes Produkt haben und Ihnen die nötige Inspiration fehlt, sollten Sie Social-Media- und Verkaufsplattformen durchstöbern, um herauszufinden, welche Artikel andere Menschen zum Verkauf anbieten. Genauso können Sie verschiedene Keyword-Recherchen durchführen und auf diese Weise in Erfahrung bringen, wofür sich User begeistern. Wenn Sie zum Beispiel in Suchmaschinen nach Keywords für das Wort „selbstgemachte“ suchen, erhalten Sie Ergebnisse wie „selbstgemachte seife“, „selbstgemachte armbänder“ oder „selbstgemachte schlüsselanhänger“.
Beispiele beliebter Produktkategorien sind unter vielen anderen:
Häufig gestellte Fragen
Werbung für selbstgemachte Produkte machen, wie geht das?
Wenn Sie mittels Werbemaßnahmen auf Ihre handgemachten Artikel aufmerksam machen und dadurch Ihre Verkaufschancen steigern möchten, dann sollten Sie sowohl persönlich als auch online agieren. Machen Sie zum Beispiel mit Mund-zu-Mund-Propaganda in Ihrem Bekanntenkreis und an öffentlichen Verkaufsorten wie Flohmärkten auf Ihre Produkte aufmerksam. Im Internet wiederum können Sie Social-Media-Plattformen wie Pinterest, Instagram und Twitter nutzen, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen.
Wie kann sich der eigene Onlineshop von der Konkurrenz abheben?
Da sehr viele Menschen im Internet Ihr Selbstgemachtes verkaufen, sollten Sie überprüfen, auf welche Weise Sie aus der Masse hervortreten können. Neben dem Verkauf von interessanten Nischenprodukten ist es vor allem wichtig, sich stets die eigene Kundschaft und deren Wünsche vor Augen zu führen. Demonstrieren Sie Verlässlichkeit, Höflichkeit und Transparenz. Des Weiteren sollte Ihr Onlineshop sowohl optisch als auch strukturell ansprechend wirken.
Wie viele selbstgemachte Produkte darf ich ohne Gewerbe verkaufen?
Es existiert keine festgelegte Anzahl an Produkten, die Sie verkaufen können, ohne unter die Gewerbetreibenden zu fallen. Das Landgericht Hanau hat aber zum Beispiel im Jahr 2006 das Urteil gefällt, dass die Verkaufstätigkeit als Gewerblichkeit gilt, wenn innerhalb von zwei Monaten 25 Artikel (in diesem Fall auf eBay) verkauft werden. Fazit ist: Wenn Sie regelmäßig ähnliche Artikel zum Verkauf anbieten, dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.
Was passiert, wenn man ohne Gewerbeanmeldung Selbstgemachtes verkauft?
Wenn Sie keine Gewerbeanmeldung durchführen und regelmäßig (selbstgemachte) Sachen verkaufen, dann kann dies laut § 146 der deutschen Gewerbeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden. Es ist möglich, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden, doch können hierbei je nach Länge der Verspätung ebenfalls Bußgelder anfallen.
Welche Dinge darf ich ohne einen Gewerbeschein verkaufen?
Ohne Gewerbeschein dürfen Sie nur Sachen verkaufen, die sich dem privaten Verkauf zuordnen lassen. Darunter fallen beispielsweise alte Kleidungsstücke und gebrauchte Gegenstände. Es gilt aber: Verkaufen Sie nur wenig und sporadisch, da Ihre Tätigkeit ansonsten als Gewerbe wahrgenommen werden könnte.