Selbstgemachtes verkaufen: So wird Hobby zum Gewerbe

  • Passende Marktlücken entdecken
  • Rechtliches beachten
  • Eigener Webshop oder Etsy & Co.
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Welche selbstgemachten Sachen lassen sich gut verkaufen?

Bevor Sie sich ein Online-Business aufbauen, um Selbstgemachtes zu verkaufen, sollten Sie sich die Frage stellen, welche Artikel Sie in Ihrem Verkaufssortiment anbieten möchten. Idealerweise handelt es sich dabei um Dinge, deren Herstellung Ihnen nicht nur Freude bereitet, sondern mit denen Sie im besten Fall auch eine Marktlücke abdecken.

Falls Sie noch kein selbstgemachtes Produkt haben und Ihnen die nötige Inspiration fehlt, sollten Sie Social-Media- und Verkaufsplattformen durchstöbern, um herauszufinden, welche Artikel andere Menschen zum Verkauf anbieten. Genauso können Sie verschiedene Keyword-Recherchen durchführen und auf diese Weise in Erfahrung bringen, wofür sich User begeistern. Wenn Sie zum Beispiel in Suchmaschinen nach Keywords für das Wort „selbstgemachte“ suchen, erhalten Sie Ergebnisse wie „selbstgemachte seife“, „selbstgemachte armbänder“ oder „selbstgemachte schlüsselanhänger“.

Im Internet finden sich zahlreiche Shops, die selbstgemachte Sachen verkaufen. Das liegt vor allem daran, dass sich solche sogenannten DIY-Produkte nicht wie Massenwaren vielerorts erwerben lassen. Kunden und Kundinnen fühlen sich von der persönlichen und individuellen Note angezogen, die Markenartikel für ein breites Publikum in der Regel nicht vermitteln.

Beispiele beliebter Produktkategorien sind unter vielen anderen:

1

Beispiel: Kosmetik verkaufen

z. B. Seifen, Cremes, Haarpflege und vieles mehr

2

Beispiel: Kunstwerke verkaufen

z. B. Bilder, Skulpturen, Keramik und vieles mehr

3

Beispiel: Kleidung verkaufen

z. B. Tücher, Handschuhe, Mützen und vieles mehr

Vorteile eines eigenen Onlineshops

Einer der größten Pluspunkte eines eigenen Webshops ist die Unabhängigkeit, die Sie dadurch gewinnen. Während Sie bei Etsy und Co. an bestimmte Regelungen und Gebühren gebunden sind, gewährt Ihnen ein eigener Shop mehr Freiheiten.

Darüber hinaus können Sie Ihren Onlineshop wesentlich individueller gestalten, da Ihnen in puncto Webdesign mehr Möglichkeiten offenstehen. Auf diese Weise bleiben Sie Ihrer Kundschaft auch als Marke besser im Gedächtnis, während Gewerbenamen auf Online-Marktplätzen oftmals untergehen bzw. nach dem Kauf schnell in Vergessenheit geraten.

Eine eigene Onlineshop-Website lässt sich außerdem mithilfe von Plugins durch diverse Zusatzfeatures erweitern. Ergänzen Sie Ihre Seiten beispielsweise mit interaktivem Content oder erstellen Sie einen Newsletter für Ihre (potenzielle) Kundschaft. Zu besonderen Anlässen wie Weihnachten erfreuen sich z. B. Adventskalender mit Rabattaktionen großer Beliebtheit.

Vorteile von Etsy und Co.

Online-Marktplätze haben im Gegensatz zu eigenen Webshops einen bestimmten Vorteil: ihren Bekanntheitsgrad. Sie ziehen dadurch eine Vielzahl von Kaufinteressierten an, denen in der Regel auch ein breites Produktsortiment unterschiedlicher Kategorien angeboten wird. Verkaufsplattformen offerieren Ihnen somit einen großen Pool potenzieller Kundschaft.

Ein weiterer Vorteil stellt die einfache Einrichtung dar. In nur wenigen Schritten stellen Sie Ihre handgemachten Artikel online zur Schau und machen diese so für andere zugänglich. Allerdings sind Ihre Designmöglichkeiten hierbei nur begrenzt.

Online-Marktplätze, auf denen Sie Selbstgemachtes verkaufen können, sind zum Beispiel:

  • Etsy
  • eBay
  • Amazon Handmade
  • Storenvy
  • Productswithlove
  • Palundu

Selbstgemachtes online verkaufen: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie selbstgemachte Sachen verkaufen möchten, gibt es einige (rechtliche) Aspekte, um die Sie sich kümmern sollten:

Sobald Sie Selbstgemachtes zum Verkauf anbieten, um damit auf Dauer Gewinn zu erzielen, müssen Sie diese Tätigkeit als Gewerbe anmelden. Diese Vorschrift ist offiziell im Paragraph 14 der deutschen Gewerbeordnung festgehalten. Die Gewerbeanmeldung ist dabei immer in der Stadt durchzuführen, in der Ihr Firmensitz ist. Informieren Sie sich im Internet, an welches Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen (z. B. das Formular zur Gewerbeanmeldung) benötigt werden.

Wenn Sie Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt haben, setzt dieses das Finanzamt in Kenntnis. Sie erhalten bald darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie fristgerecht ausfüllen und zurückschicken müssen. Nach dessen Überprüfung erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr gegründetes Gewerbe.

Doch es gibt noch mehr zu beachten: Wer Selbstgemachtes verkaufen will, tritt nach der Gewerbeanmeldung eine automatische Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) an. An diese müssen Sie jährlich einen Beitrag entrichten, dessen Höhe von Ihrem Gewerbeertrag abhängt. Vorteile einer solchen Mitgliedschaft sind zum Beispiel:

  • Professionelle Beratung rund um die Gründung und Führung eines Gewerbes
  • Weiterbildungsangebote, Workshops und Seminare
  • Unterstützung, wenn das Gewerbe ein Ausbildungsbetrieb werden soll

Wer ein Gewerbe zum Verkauf von selbstgemachten Produkten führt, muss auch steuerrechtliche Aspekte beachten. So fällt eine sogenannte Gewerbesteuer an, deren Höhe vom Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt wird. Falls Ihre jährlichen Einnahmen jedoch einen Betrag von 24.500 Euro nicht überschreiten, brauchen Sie diese nicht zu zahlen.

Dasselbe trifft auf die Umsatzsteuer zu: Wenn Sie mit dem Verkauf Ihrer selbstgemachten Sachen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, dann greift die Kleinunternehmerregelung und Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensteuer dagegen ist immer zu entrichten. (Stand Dezember/2022)

Wenn Sie Handarbeiten verkaufen möchten, dann sollten Sie sich bewusst machen, dass damit ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand einhergeht. Vor allem, wenn Sie planen, regelmäßig neue Produkte herzustellen und zum Verkauf anzubieten. Auch die Lagerung, das Verpacken und der Versand Ihrer Waren sind gewissenhaft durchzuführen.

Darüber hinaus sollten Sie die Zusatzkosten einplanen, die unwiderruflich auf Sie zukommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Ihr verwendetes Handwerks- und Verpackungsmaterial. Genauso fallen Gebühren bei der Einrichtung und Führung eines Onlineshops an.

Je nachdem, welche selbstgemachten Sachen Sie verkaufen, kann es sein, dass Sie weitere Vorschriften beachten müssen. So gilt zum Beispiel bei Textilerzeugnissen, die zu mindestens 80 Prozent aus Textilfasern bestehen, eine entsprechende Etikettenpflicht. Bei Spielzeug wiederum ist eine CE-Kennzeichnung vonnöten. Informieren Sie sich in Hinblick auf Ihr erzeugtes Produkt stets darüber, ob Sie zusätzliche Bestimmungen einhalten müssen. Viele hilfreiche Informationen liefert beispielsweise das Existenzgründungportal des BMWK

Onlineshop mit STRATO Webshop erstellen: So funktioniert es

Wenn Sie Ihren Webshop mit STRATO erstellen, dann profitieren Sie von verschiedenen Features wie einem SSL-Zertifikat und inkludierten Domains. Optional können Sie auch einen Abmahnschutz der IT-Recht Kanzlei hinzubuchen, wodurch Ihr Webshop mit rechtssicheren Inhalten wie AGB, Datenschutzerklärung und Co. ausgestattet wird.

Weitere Zusatzfunktionen wie die Newsletter-Lösung CleverReach und das E-Commerce-Tool Billbee stehen im App Store zur Verfügung. Außerdem empfiehlt sich ein Blick in den STRATO Webshop Guide, der praktische Tipps und Praxisbeispiele liefert.

Die Shop-Erstellung gelingt in nur wenigen Schritten:

  1. Entscheiden Sie sich für das Webshop-Angebot von STRATO, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.
  2. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Designvorlagen den idealen Look für Ihren Onlineshop aus. Dank Responsive Webdesign wird dieser auf jedem (mobilen) Endgerät-Bildschirm optimal dargestellt.
  3. Passen Sie die Einstellungen Ihres Shops im Administrationsbereich an und befüllen Sie Ihr Produktsortiment. Auch Bilder, Videos und Texte lassen sich hinzufügen, um ein ansprechendes Gesamtbild zu erschaffen.
  4. Legen Sie die Zahlungs- und Versandarten Ihres Onlineshops fest. Ihnen stehen namhafte Dienste wie PayPal und Amazon Pay sowie DHL und DPD zur Auswahl.
  5. Steigern Sie die Präsenz Ihres Onlineshops, indem Sie diesen mit Ihren Social-Media-Kanälen und Verkaufsportalen wie Amazon verknüpfen.
  6. Sie können Ihren Onlineshop nun offiziell eröffnen und Ihre selbstgemachten Sachen verkaufen. Falls gewünscht, können Sie Ihren Shop zu jeder Zeit anpassen.

STRATO Webshop Angebote für Ihr Selbstgemachtes

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie mittels Werbemaßnahmen auf Ihre handgemachten Artikel aufmerksam machen und dadurch Ihre Verkaufschancen steigern möchten, dann sollten Sie sowohl persönlich als auch online agieren. Machen Sie zum Beispiel mit Mund-zu-Mund-Propaganda in Ihrem Bekanntenkreis und an öffentlichen Verkaufsorten wie Flohmärkten auf Ihre Produkte aufmerksam. Im Internet wiederum können Sie Social-Media-Plattformen wie Pinterest, Instagram und Twitter nutzen, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen.

Da sehr viele Menschen im Internet Ihr Selbstgemachtes verkaufen, sollten Sie überprüfen, auf welche Weise Sie aus der Masse hervortreten können. Neben dem Verkauf von interessanten Nischenprodukten ist es vor allem wichtig, sich stets die eigene Kundschaft und deren Wünsche vor Augen zu führen. Demonstrieren Sie Verlässlichkeit, Höflichkeit und Transparenz. Des Weiteren sollte Ihr Onlineshop sowohl optisch als auch strukturell ansprechend wirken.

Es existiert keine festgelegte Anzahl an Produkten, die Sie verkaufen können, ohne unter die Gewerbetreibenden zu fallen. Das Landgericht Hanau hat aber zum Beispiel im Jahr 2006 das Urteil gefällt, dass die Verkaufstätigkeit als Gewerblichkeit gilt, wenn innerhalb von zwei Monaten 25 Artikel (in diesem Fall auf eBay) verkauft werden. Fazit ist: Wenn Sie regelmäßig ähnliche Artikel zum Verkauf anbieten, dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.

Wenn Sie keine Gewerbeanmeldung durchführen und regelmäßig (selbstgemachte) Sachen verkaufen, dann kann dies laut § 146 der deutschen Gewerbeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden. Es ist möglich, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden, doch können hierbei je nach Länge der Verspätung ebenfalls Bußgelder anfallen.

Ohne Gewerbeschein dürfen Sie nur Sachen verkaufen, die sich dem privaten Verkauf zuordnen lassen. Darunter fallen beispielsweise alte Kleidungsstücke und gebrauchte Gegenstände. Es gilt aber: Verkaufen Sie nur wenig und sporadisch, da Ihre Tätigkeit ansonsten als Gewerbe wahrgenommen werden könnte.