Selbstgemachtes verkaufen: Das sollten Sie beachten

Im Internet finden sich zahlreiche Shops, die selbstgemachte Sachen verkaufen. Das liegt vor allem daran, dass sich sogenannte DIY-Produkte nicht wie Massenwaren vielerorts erwerben lassen. Kunden und Kundinnen fühlen sich von der persönlichen und individuellen Note angezogen, die Markenartikel für ein breites Publikum in der Regel nicht vermitteln.
Wenn Sie Selbstgemachtes online verkaufen möchten, gibt es einige (rechtliche) Aspekte, um die Sie sich vorab kümmern sollten:
Gewerbeanmeldung
Sobald Sie Selbstgemachtes zum Verkauf anbieten, um damit auf Dauer Gewinn zu erzielen, müssen Sie diese Tätigkeit als Gewerbe anmelden. Diese Vorschrift ist offiziell im Paragraph 14 der deutschen Gewerbeordnung festgehalten. Die Gewerbeanmeldung ist dabei immer in der Stadt durchzuführen, in der Ihr Firmensitz ist. Informieren Sie sich im Internet, an welches Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen (z. B. das Formular zur Gewerbeanmeldung) benötigt werden.
Finanzamt und Kammer
Wenn Sie Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt haben, setzt dieses das Finanzamt in Kenntnis. Sie erhalten bald darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie fristgerecht ausfüllen und zurückschicken müssen. Nach dessen Überprüfung erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr gegründetes Gewerbe.
Doch es gibt noch mehr zu beachten: Wer Selbstgemachtes verkaufen will, tritt nach der Gewerbeanmeldung eine automatische Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) an. An diese müssen Sie jährlich einen Beitrag entrichten, dessen Höhe von Ihrem Gewerbeertrag abhängt. Vorteile einer solchen Mitgliedschaft sind zum Beispiel:
- Professionelle Beratung rund um die Gründung und Führung eines Gewerbes
- Weiterbildungsangebote, Workshops und Seminare
- Unterstützung, wenn das Gewerbe ein Ausbildungsbetrieb werden soll
Steuern zahlen
Wer ein Gewerbe zum Verkauf von selbstgemachten Produkten führt, muss auch steuerrechtliche Aspekte beachten. So fällt eine sogenannte Gewerbesteuer an, deren Höhe vom Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt wird. Falls Ihre jährlichen Einnahmen jedoch einen Betrag von 24.500 Euro nicht überschreiten, brauchen Sie diese nicht zu zahlen.
Dasselbe trifft auf die Umsatzsteuer zu: Wenn Sie mit dem Verkauf Ihrer selbstgemachten Sachen im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, dann greift die Kleinunternehmerregelung und Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensteuer dagegen ist immer zu entrichten. (Stand Dezember/2022)
Zeitaufwand und Nebenkosten
Wenn Sie Handarbeiten verkaufen möchten, dann sollten Sie sich bewusst machen, dass damit ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand einhergeht. Vor allem, wenn Sie planen, regelmäßig neue Produkte herzustellen und zum Verkauf anzubieten. Auch die Lagerung, das Verpacken und der Versand Ihrer Waren sind gewissenhaft durchzuführen.
Darüber hinaus sollten Sie die Zusatzkosten einplanen, die unwiderruflich auf Sie zukommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Ihr verwendetes Handwerks- und Verpackungsmaterial. Genauso fallen Gebühren bei der Einrichtung und Führung eines Onlineshops an.
Zusätzliche Vorgaben
Je nachdem, welche selbstgemachten Sachen Sie verkaufen, kann es sein, dass Sie weitere Vorschriften beachten müssen. So gilt zum Beispiel bei Textilerzeugnissen, die zu mindestens 80 Prozent aus Textilfasern bestehen, eine entsprechende Etikettenpflicht. Bei Spielzeug wiederum ist eine CE-Kennzeichnung vonnöten. Informieren Sie sich in Hinblick auf Ihr erzeugtes Produkt stets darüber, ob Sie zusätzliche Bestimmungen einhalten müssen. Viele hilfreiche Informationen liefert beispielsweise das Existenzgründungportal des BMWK.
Vorteile von Etsy und Co.
Online-Marktplätze haben als Verkaufsportale im Gegensatz zu eigenen Webshops einen bestimmten Vorteil: ihren Bekanntheitsgrad. Sie ziehen dadurch eine Vielzahl von Kaufinteressierten an, denen in der Regel auch ein breites Produktsortiment unterschiedlicher Kategorien angeboten wird. Verkaufsplattformen offerieren Ihnen somit einen großen Pool potenzieller Kundschaft.
Ein weiterer Vorteil stellt die einfache Einrichtung dar. In nur wenigen Schritten stellen Sie Ihre handgemachten Artikel online zur Schau und machen diese so für andere zugänglich. Allerdings sind Ihre Designmöglichkeiten hierbei nur begrenzt.
Online-Marktplätze, auf denen Sie Selbstgemachtes verkaufen können, sind zum Beispiel:
- Etsy
- eBay
- Amazon Handmade
- Storenvy
- Productswithlove
- Palundu
Vorteile eines eigenen Onlineshops
Einer der größten Pluspunkte eines eigenen Webshops ist die Unabhängigkeit, die Sie dadurch gewinnen. Während Sie bei Etsy und Co. an bestimmte Regelungen und Gebühren gebunden sind, gewährt Ihnen ein eigener Shop mehr Freiheiten.
Darüber hinaus können Sie Ihren Onlineshop wesentlich individueller gestalten, da Ihnen in puncto Webdesign mehr Möglichkeiten offenstehen. Auf diese Weise bleiben Sie Ihrer Kundschaft auch als Marke besser im Gedächtnis, während Gewerbenamen auf Online-Marktplätzen oftmals untergehen bzw. nach dem Kauf schnell in Vergessenheit geraten.
Eine eigene Onlineshop-Website lässt sich außerdem mithilfe von Plugins durch diverse Zusatzfeatures erweitern. Ergänzen Sie Ihre Seiten beispielsweise mit interaktivem Content oder erstellen Sie einen Newsletter für Ihre (potenzielle) Kundschaft. Zu besonderen Anlässen wie Weihnachten erfreuen sich z. B. Adventskalender mit Rabattaktionen großer Beliebtheit.
Selbstgemachtes verkaufen mit STRATO: Anleitung

Wenn Sie einen Webshop mit STRATO erstellen, um Ihr Selbstgemachtes zu verkaufen, profitieren Sie von einigen Vorteilen: Eine dauerhaft inkludierte kostenfreie Domain plus ein SSL-Zertifikat oder praktische Zusatzfunktionen wie die Möglichkeit, Newsletter zu versenden, Gutscheine zur Verfügung zu stellen und SEO-Tools stehen im App-Store zur Verfügung. Unterstützung bei der Einrichtung wie z. B. bei der Wahl Ihres Designs ist schon ab dem SmartWebshop Basistarif möglich. Die Erstellung von Produktbeschreibungen durch Künstliche Intelligenz erhalten Sie ab dem SmartWebshop Tarif Plus von STRATO.
Optional können Sie auch einen Abmahnschutz der IT-Recht Kanzlei hinzubuchen, wodurch Ihr Webshop mit rechtssicheren Inhalten wie AGB , Datenschutzerklärung und Co. ausgestattet wird.
Die Shop-Erstellung gelingt in nur wenigen Schritten:
1. Schritt: Shop-Tarif auswählen
Entscheiden Sie sich für das Webshop-Angebot, das am besten zu Ihren Anforderungen passt. STRATO Webshop-Pakete unterscheiden sich nach der Anzahl der Produkte, die Sie in Ihrem Webshop zur Verfügung stellen möchten: von bis zu 500 über eine unbegrenzte Anzahl an Produkten. Einige Zusatzfunktionen wie die Möglichkeit, Ihren Webshop mit Marktplätzen wie Amazon oder eBay zu verknüpfen oder das Anbieten von Mengenrabatten sind nur im SmartWebshop Tarif Ultimate enthalten.
Zu den SmartWebshop Tarifen
2. Schritt: Designvorlage festlegen
Wählen Sie aus einer Vielzahl von Designvorlagen den idealen Look für Ihren Onlineshop aus. Oder lassen Sie sich unterstützen vom integrierten KI Webshop-Generator. Nach Eingabe weniger Informationen schlägt Ihnen die KI ein passendes Layout vor, was Sie selbstverständlich nah Ihren Wünschen anpassen können. Dank Responsive Webdesign wird dieses auf jedem (mobilen) Endgerät-Bildschirm optimal dargestellt.
3. Schritt: Produkte einpflegen
Passen Sie die Einstellungen Ihres Shops im Administrationsbereich an und befüllen Sie Ihr Produktsortiment. Auch Bilder, Videos und Texte lassen sich hinzufügen, um ein ansprechendes Gesamtbild zu erschaffen. Lassen Sie sich inspirieren bei der Bilderstellung vom KI Bild-Generator, der ab dem Webshop-Paket Plus inklusive ist.
Integrieren Sie ein Warenwirtschaftssystem in Ihren Webshop . Die Integration von Warenwirtschaft in Ihren Webshop bietet Ihnen eine immense Zeitersparnis in Ihrem E-Commerce-Betrieb.
4. Schritt: Zahlung & Versand definieren
Legen Sie die Zahlungs- und Versandarten Ihres Onlineshops fest. Ihnen stehen Dienste wie PayPal , Visa, Mastercard sowie DHL und GLS zur Auswahl.
5. Schritt: Online-Verkauf starten
Sie können Ihren Onlineshop nun offiziell eröffnen und Ihre selbstgemachten Sachen verkaufen. Falls gewünscht, können Sie Ihren Shop zu jeder Zeit anpassen. Steigern Sie die Präsenz und die Conversionrate Ihres Onlineshops, indem Sie diesen mit Ihren Social-Media-Kanälen wie Facebook oder Instagram verknüpfen .
Das richtige Webshop Angebot für Ihr Selbstgemachtes