Haben Sie die passende Seite für die Whois-Domain-Abfrage parat, gehen Sie folgendermaßen vor:
Tipp: Sie haben eine Whois-Abfrage durchgeführt und die überprüfte Adresse ist noch verfügbar? Registrieren Sie jetzt Ihre Wunsch-Domain bei STRATO und profitieren dabei von Vorzügen wie einem kostenfreien SSL-Zertifikat und zwei E-Mail-Adressen inklusive 2 Gigabyte Speicher für Ihre Domain!
Zu den Domain AngebotenWelche Informationen eine Whois-Datenbank erfasst und bei einer Domaininhaber-Abfrage veröffentlicht, hängt grundsätzlich von den einzelnen Registrierungsstellen ab. In den meisten Fällen werden Sie folgende Daten zu einer Domain erhalten:
Da die Datenbanken immer von der jeweiligen Registry verwaltet werden, ist eine Domain-Abfrage auch direkt bei der entsprechenden Verwaltungsstelle möglich. Informationen über .de-Domains erhalten Sie beispielsweise von der DENIC. Eine Übersicht weiterer Registrierungsstellen finden Sie im Registry-Listing der ICANN.
Dank der Angabe des Status eignet sich eine Whois-Abfrage immer dafür, die Verfügbarkeit einer Webadresse zu überprüfen. Durch den Check erfahren Sie, ob die überprüfte Domain noch frei ist oder ob diese bereits registriert wurde. Insofern für die jeweilige Domainendung auch konkrete Kontaktinformationen ausgespielt werden, ist eine Whois-Domain-Abfrage außerdem eine bewährte Informationsquelle, wenn Sie eine Domain abkaufen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie auf den Seiten der gewünschten Adresse kein Impressum vorfinden, das typischerweise die erste Anlaufstelle für Angaben zum Inhaber der Domain ist.
Weitere potenzielle Use Cases für eine Domainabfrage hängen in erster Linie davon ab, unter welcher Top-Level-Domain die Zieladresse registriert ist. Traditionell wird eine Whois-Abfrage nämlich außerdem dazu verwendet, den Betreiber oder administrativen Ansprechpartner zu kontaktieren, um allgemeine und technische Anfragen stellen zu können oder darauf hinzuweisen, dass Domain bzw. Domainname missbraucht werden. Für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es haben Sie diese Möglichkeit seit 2018 aus Datenschutzgründen allerdings nicht mehr.
Persönliche Informationen zu Domaininhabern, über die Sie diese beispielsweise direkt kontaktieren können, lassen sich für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es bei einer Domain-Abfrage seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in Erfahrung bringen. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Domain-Provider und Vergabestellen die einsehbaren Informationen drastisch reduziert. Auf diese Weise wird seitdem die Privatsphäre der Inhaber geschützt. Personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail sind öffentlich nicht mehr zugänglich. Die Inhaberdaten sind generell nur noch vom Besitzer der Domain selbst abrufbar. Ausnahmen gibt es speziell für EU-Domainendungen, wir im folgenden Absatz erläutern.
Fragen Sie die Whois-Datenbankinformationen zu Domainendungen wie .com oder .net ab, für die die DSGVO nicht gilt, erhalten Sie nach wie vor uneingeschränkte Ausgaben – inklusive personenbezogener Daten der Betreiber bzw. administrativen Verantwortlichen.
Je nach Registrierungsstelle gibt es Ausnahmeregelungen, die es Dritten ermöglichen, bei der Domainabfrage an persönliche Informationen der Inhaber zu gelangen. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die geforderten Nachweise liefern. Die DENIC, die zuständige Vergabestelle für die .de-Domain, erteilt beispielsweise in folgenden Fällen Auskunft über Inhaber einer bestimmten Domain:
Tipp: Nutzen Sie die Whois-Abfrage oder den Domain-Check, um herauszufinden, ob Ihre Wunschdomain noch verfügbar ist. Sichern Sie sich den Domainnamen direkt mit mehreren Endungen und in möglichen Falschschreibweisen.
Diese Whois-Abfrage liefert ausschließlich Informationen über Domains mit den Endungen: .com, .net, .org, .info, .biz, .asia, .mobi, .tel und .name, für die der STRATO Registrar Cronon unmittelbar eingetragen ist.