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Welche Informationen eine Whois-Datenbank erfasst und bei einer Domaininhaber-Abfrage veröffentlicht, hängt grundsätzlich von den einzelnen Registrierungsstellen ab. In den meisten Fällen werden Sie folgende Daten zu einer Domain erhalten:
Dank der Angabe des Status eignet sich eine Whois-Abfrage immer dafür, die Verfügbarkeit einer Webadresse zu überprüfen. Durch den Check erfahren Sie, ob die überprüfte Domain noch frei ist oder ob diese bereits registriert wurde. Insofern für die jeweilige Domainendung auch konkrete Kontaktinformationen ausgespielt werden, ist eine Whois-Domain-Abfrage außerdem eine bewährte Informationsquelle, wenn Sie eine Domain abkaufen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie auf den Seiten der gewünschten Adresse kein Impressum vorfinden, das typischerweise die erste Anlaufstelle für Angaben zum Inhaber der Domain ist.
Weitere potenzielle Use Cases für eine Domainabfrage hängen in erster Linie davon ab, unter welcher Top-Level-Domain die Zieladresse registriert ist. Traditionell wird eine Whois-Abfrage nämlich außerdem dazu verwendet, den Betreiber oder administrativen Ansprechpartner zu kontaktieren, um allgemeine und technische Anfragen stellen zu können oder darauf hinzuweisen, dass Domain bzw. Domainname missbraucht werden. Für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es haben Sie diese Möglichkeit seit 2018 aus Datenschutzgründen allerdings nicht mehr.
Je nach Registrierungsstelle gibt es Ausnahmeregelungen, die es Dritten ermöglichen, bei der Domainabfrage an persönliche Informationen der Inhaber zu gelangen. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die geforderten Nachweise liefern. Die DENIC, die zuständige Vergabestelle für die .de-Domain, erteilt beispielsweise in folgenden Fällen Auskunft über Inhaber einer bestimmten Domain:
Sie sind Inhaber eines Namens- oder Kennzeichnungsrechts und sind der Meinung, dass dieses durch eine Domain verletzt wird? In diesem Fall können Sie um Auskunft über den Domaininhaber bitten, indem Sie ein Formular ausfüllen und an die Adresse whois@denic schicken.
Wollen Sie im Auftrag Ihrer Behörde hoheitlich tätig werden (z. B. im Bereich der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr), können Sie ebenfalls die Inhaberkontaktdaten erfragen. Füllen Sie hierzu das Formular für Behörden aus und schicken dieses an die Mailadresse whois@denic. Hängen Sie im jeweiligen Fall eine nachvollziehbare Erklärung sowie Unterlagen zur Glaubhaftmachung als Anlage an.
Sie können sich versichern, dass der Inhaber auch wirklich der Inhaber ist, wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den Domaininhaber oder einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirkt haben. Füllen Sie zu diesem Zweck den den Antrag auf Grundlage einer Pfändung aus, hängen den Titel bzw. Pfändungsbeschluss (inklusive Nachweis der Zustellung an den Schuldner) an und schicken die Unterlagen an whois@denic.
Sie verwalten das Vermögen eines mutmaßlichen Domaininhabers? Auch in diesem Fall können Sie Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten. Füllen Sie den Antrag für Insolvenzberater aus und schicken diesen zusammen mit einer Kopie des Beschlusses über die Bestellung zum Insolvenzverwalter und einer Erklärung an whois@denic.
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Die Regelungen der DSGVO greifen für alle EU-Mitgliedsstaaten – das spiegelt sich auch in den Whois-Abfragen von Domains wider. Unabhängig von dem Whois-Service, den Sie verwenden, erhalten Sie zum Beispiel sehr detaillierte Informationen, wenn Sie eine Abfrage der Domain „google.com“ starten. Machen Sie stattdessen eine Domainabfrage für das deutsche Pendant „google.de“ oder die spanische Variante „google.es“, erhalten Sie das abgespeckte Suchergebnis ohne konkrete Angaben zum Domaininhaber.
Da die Datenbanken immer von der jeweiligen Registry verwaltet werden, ist eine Domain-Abfrage auch direkt bei der entsprechenden Verwaltungsstelle möglich. Informationen über .de-Domains erhalten Sie beispielsweise von der DENIC. Eine Übersicht weiterer Registrierungsstellen finden Sie im Registry-Listing der ICANN.
Persönliche Informationen zu Domaininhabern, über die Sie diese beispielsweise direkt kontaktieren können, lassen sich für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es bei einer Domain-Abfrage seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in Erfahrung bringen. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Domain-Provider und Vergabestellen die einsehbaren Informationen drastisch reduziert.
Auf diese Weise wird seitdem die Privatsphäre der Inhaber geschützt. Personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail sind öffentlich nicht mehr zugänglich. Die Inhaberdaten sind generell nur noch vom Besitzer der Domain selbst abrufbar. Ausnahmen gibt es speziell für EU-Domainendungen, wir im folgenden Absatz erläutern.
Fragen Sie die Whois-Datenbankinformationen zu Domainendungen wie .com oder .net ab, für die die DSGVO nicht gilt, erhalten Sie nach wie vor uneingeschränkte Ausgaben – inklusive personenbezogener Daten der Betreiber bzw. administrativen Verantwortlichen.