Whois-Abfrage:
Wem gehört die Domain?

  • Daten zum Domain-Inhaber erhalten
  • Schnell & kostenlos

Whois-Abfrage in drei Schritten:

1

Domain eintippen

Tippen Sie die Domain (ohne „www.“), für die Sie eine Domaininhaber-Abfrage starten möchten, in das obere Suchfeld ein. Anschließend drücken Sie auf „Abfragen“. Ermitteln Sie Informationen zu Domain-Inhabern für .com, .net, .org, .info, .biz, .asia, .mobi, .tel und .name

2

Informationen einsehen

Nach wenigen Sekunden erhalten Sie das Ergebnis der Abfrage. Für über den STRATO Registrar Cronon registrierte Adressen können Sie alle verfügbaren Informationen einsehen (z. B. technische Daten und Kontaktinformationen).

3

Optional Formulare ausfüllen

Wollen Sie auch die nicht öffentlichen Informationen abrufen, weil Sie selbst Inhaber sind oder eine Ausnahmeregelung zutrifft, rufen Sie an dieser Stelle die entsprechenden Formulare für den Kontakt zur Registry auf.

Domain-Abfrage für freie Domains

Tipp: Sie haben eine Whois-Abfrage durchgeführt und die überprüfte Adresse ist noch verfügbar? Registrieren Sie jetzt Ihre Wunsch-Domain bei STRATO und profitieren dabei von Vorzügen wie einem kostenfreien SSL-Zertifikat und zwei E-Mail-Adressen inklusive 2 Gigabyte Speicher für Ihre Domain!

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.de

 

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.com

 

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Welche Informationen erhalten Sie über eine Whois-Abfrage?

Welche Informationen eine Whois-Datenbank erfasst und bei einer Domaininhaber-Abfrage veröffentlicht, hängt grundsätzlich von den einzelnen Registrierungsstellen ab. In den meisten Fällen werden Sie folgende Daten zu einer Domain erhalten:

  • Domainstatus: An dieser Stelle erfahren Sie, ob die Domain bereits registriert oder noch verfügbar ist. Bei vergebenen Adressen erhalten Sie außerdem die Information, ob diese aktiv oder beispielsweise gesperrt sind.
  • Registrar: Der Registrar ist der Provider, der Domains bei der zuständigen Registrierungsstelle im Auftrag der Domaininhaber registriert hat.
  • Kontakt-E-Mail: Bei einer Whois-Abfrage erhalten Sie typischerweise eine E-Mail-Adresse, über die Sie Betreiber oder den Registrar direkt kontaktieren können.
  • Nameserver: Die Nameserver sind für die Umwandlung von IP-Adresse in den Domainnamen zuständig. Diese Information ist in erster Linie für die Domain-Inhaber und Provider von Interesse.
  • Registrierungsdatum: Wann wurde die Domain registriert?
  • Ablaufdatum: Wann läuft die Registrierung der Domain aus bzw. wann ist eine Verlängerung erforderlich?
  • Aktualisierungsdatum: Wann wurde die letzte Änderung an der Domain vorgenommen?

Das können Sie mit einer Domain-Abfrage erreichen

Dank der Angabe des Status eignet sich eine Whois-Abfrage immer dafür, die Verfügbarkeit einer Webadresse zu überprüfen. Durch den Check erfahren Sie, ob die überprüfte Domain noch frei ist oder ob diese bereits registriert wurde. Insofern für die jeweilige Domainendung auch konkrete Kontaktinformationen ausgespielt werden, ist eine Whois-Domain-Abfrage außerdem eine bewährte Informationsquelle, wenn Sie eine Domain abkaufen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie auf den Seiten der gewünschten Adresse kein Impressum vorfinden, das typischerweise die erste Anlaufstelle für Angaben zum Inhaber der Domain ist.

Weitere potenzielle Use Cases für eine Domainabfrage hängen in erster Linie davon ab, unter welcher Top-Level-Domain die Zieladresse registriert ist. Traditionell wird eine Whois-Abfrage nämlich außerdem dazu verwendet, den Betreiber oder administrativen Ansprechpartner zu kontaktieren, um allgemeine und technische Anfragen stellen zu können oder darauf hinzuweisen, dass Domain bzw. Domainname missbraucht werden. Für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es haben Sie diese Möglichkeit seit 2018 aus Datenschutzgründen allerdings nicht mehr.

Ausnahmeregelungen für EU-Domainendungen

Je nach Registrierungsstelle gibt es Ausnahmeregelungen, die es Dritten ermöglichen, bei der Domainabfrage an persönliche Informationen der Inhaber zu gelangen. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die geforderten Nachweise liefern. Die DENIC, die zuständige Vergabestelle für die .de-Domain, erteilt beispielsweise in folgenden Fällen Auskunft über Inhaber einer bestimmten Domain:

Sie sind Inhaber eines Namens- oder Kennzeichnungsrechts und sind der Meinung, dass dieses durch eine Domain verletzt wird? In diesem Fall können Sie um Auskunft über den Domaininhaber bitten, indem Sie ein Formular ausfüllen und an die Adresse whois@denic schicken.

Wollen Sie im Auftrag Ihrer Behörde hoheitlich tätig werden (z. B. im Bereich der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr), können Sie ebenfalls die Inhaberkontaktdaten erfragen. Füllen Sie hierzu das Formular für Behörden aus und schicken dieses an die Mailadresse whois@denic. Hängen Sie im jeweiligen Fall eine nachvollziehbare Erklärung sowie Unterlagen zur Glaubhaftmachung als Anlage an.

Sie können sich versichern, dass der Inhaber auch wirklich der Inhaber ist, wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den Domaininhaber oder einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirkt haben. Füllen Sie zu diesem Zweck den den Antrag auf Grundlage einer Pfändung aus, hängen den Titel bzw. Pfändungsbeschluss (inklusive Nachweis der Zustellung an den Schuldner) an und schicken die Unterlagen an whois@denic.

Sie verwalten das Vermögen eines mutmaßlichen Domaininhabers? Auch in diesem Fall können Sie Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten. Füllen Sie den Antrag für Insolvenzberater aus und schicken diesen zusammen mit einer Kopie des Beschlusses über die Bestellung zum Insolvenzverwalter und einer Erklärung an whois@denic.

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Fragen & Antworten zur Whois-Abfrage

Eine Whois-Abfrage – „Who is“ (Englisch) bedeutet zu Deutsch: „wer ist“ – gibt Auskunft über die Besitzer und den Registrar einer Domain. Jede Registrierungsstelle ist verpflichtet, eine Whois-Datenbank nach internationalem Standard zu führen. In dieser sind unmittelbar nach der Registrierung einer Domain, für die die jeweilige Vergabestelle zuständig ist, die Kontaktdaten des Inhabers bzw. administrativen Ansprechpartners (Admin-C), das Erstellungs- und Ablaufdatum sowie verschiedene weitere Informationen einzutragen.

Die Regelungen der DSGVO greifen für alle EU-Mitgliedsstaaten – das spiegelt sich auch in den Whois-Abfragen von Domains wider. Unabhängig von dem Whois-Service, den Sie verwenden, erhalten Sie zum Beispiel sehr detaillierte Informationen, wenn Sie eine Abfrage der Domain „google.com“ starten. Machen Sie stattdessen eine Domainabfrage für das deutsche Pendant „google.de“ oder die spanische Variante „google.es“, erhalten Sie das abgespeckte Suchergebnis ohne konkrete Angaben zum Domaininhaber.

Da die Datenbanken immer von der jeweiligen Registry verwaltet werden, ist eine Domain-Abfrage auch direkt bei der entsprechenden Verwaltungsstelle möglich. Informationen über .de-Domains erhalten Sie beispielsweise von der DENIC. Eine Übersicht weiterer Registrierungsstellen finden Sie im Registry-Listing der ICANN.

Sowohl mit einer Whois-Abfrage als auch mit einem Domain-Check können Sie überprüfen, ob eine beliebige Domain noch verfügbar oder bereits reserviert ist. Bei einer Whois-Abfrage erhalten Sie darüber hinaus die öffentlich zugänglichen Informationen aus einer Whois-Datenbank, wenn die Domain bereits vergeben ist, was bei einem gewöhnlichen Check nicht der Fall ist.
Eine Domainabfrage ist immer kostenlos. Es spielt keine Rolle, für welche Adressen und welche Domainendungen Sie Informationen abfragen – es fallen keine Kosten an.

Persönliche Informationen zu Domaininhabern, über die Sie diese beispielsweise direkt kontaktieren können, lassen sich für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es bei einer Domain-Abfrage seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr in Erfahrung bringen. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Domain-Provider und Vergabestellen die einsehbaren Informationen drastisch reduziert.

Auf diese Weise wird seitdem die Privatsphäre der Inhaber geschützt. Personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail sind öffentlich nicht mehr zugänglich. Die Inhaberdaten sind generell nur noch vom Besitzer der Domain selbst abrufbar. Ausnahmen gibt es speziell für EU-Domainendungen, wir im folgenden Absatz erläutern.

Fragen Sie die Whois-Datenbankinformationen zu Domainendungen wie .com oder .net ab, für die die DSGVO nicht gilt, erhalten Sie nach wie vor uneingeschränkte Ausgaben – inklusive personenbezogener Daten der Betreiber bzw. administrativen Verantwortlichen.