Domain-Abfrage für freie Domains
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Welche Informationen erhalten Sie über eine Whois-Abfrage?

Welche Informationen eine Whois-Datenbank erfasst und bei einer Domaininhaber-Abfrage veröffentlicht, hängt grundsätzlich von den einzelnen Registrierungsstellen ab. In den meisten Fällen werden Sie folgende Daten zu einer Domain erhalten:
- Domainstatus: An dieser Stelle erfahren Sie, ob die Domain bereits registriert oder noch verfügbar ist. Bei vergebenen Adressen erhalten Sie außerdem die Information, ob diese aktiv oder beispielsweise gesperrt sind.
- Registrar: Der Registrar ist der Provider, der Domains bei der zuständigen Registrierungsstelle im Auftrag der Domaininhaber registriert hat.
- Kontakt-E-Mail: Bei einer Whois-Abfrage erhalten Sie typischerweise eine E-Mail-Adresse, über die Sie Betreiber oder den Registrar direkt kontaktieren können.
- Nameserver: Die Nameserver sind für die Umwandlung von IP-Adresse in den Domainnamen zuständig. Diese Information ist in erster Linie für die Domain-Inhaber und Provider von Interesse.
- Registrierungsdatum: Wann wurde die Domain registriert?
- Ablaufdatum: Wann läuft die Registrierung der Domain aus bzw. wann ist eine Verlängerung erforderlich?
- Aktualisierungsdatum: Wann wurde die letzte Änderung an der Domain vorgenommen?
Das können Sie mit einer Domain-Abfrage erreichen

Dank der Angabe des Status eignet sich eine Whois-Abfrage immer dafür, die Verfügbarkeit einer Webadresse zu überprüfen. Durch den Check erfahren Sie, ob die überprüfte Domain noch frei ist oder ob diese bereits registriert wurde. Insofern für die jeweilige Domainendung auch konkrete Kontaktinformationen ausgespielt werden, ist eine Whois-Domain-Abfrage außerdem eine bewährte Informationsquelle, wenn Sie eine Domain abkaufen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie auf den Seiten der gewünschten Adresse kein Impressum vorfinden, das typischerweise die erste Anlaufstelle für Angaben zum Inhaber der Domain ist.
Weitere potenzielle Use Cases für eine Domainabfrage hängen in erster Linie davon ab, unter welcher Top-Level-Domain die Zieladresse registriert ist. Traditionell wird eine Whois-Abfrage nämlich außerdem dazu verwendet, den Betreiber oder administrativen Ansprechpartner zu kontaktieren, um allgemeine und technische Anfragen stellen zu können oder darauf hinzuweisen, dass Domain bzw. Domainname missbraucht werden. Für EU-Domainendungen wie .de, .fr oder .es haben Sie diese Möglichkeit seit 2018 aus Datenschutzgründen allerdings nicht mehr.
Ausnahmeregelungen für EU-Domainendungen

Je nach Registrierungsstelle gibt es Ausnahmeregelungen, die es Dritten ermöglichen, bei der Domainabfrage an persönliche Informationen der Inhaber zu gelangen. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die geforderten Nachweise liefern. Die DENIC, die zuständige Vergabestelle für die .de-Domain , erteilt beispielsweise in folgenden Fällen Auskunft über Inhaber einer bestimmten Domain:
Namens- und Kennzeichnungsrechte
Sie sind Inhaber eines Namens- oder Kennzeichnungsrechts und sind der Meinung, dass dieses durch eine Domain verletzt wird? In diesem Fall können Sie um Auskunft über den Domaininhaber bitten, indem Sie ein Formular ausfüllen und an die Adresse whois@denic schicken.
Behörden
Wollen Sie im Auftrag Ihrer Behörde hoheitlich tätig werden (z. B. im Bereich der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr), können Sie ebenfalls die Inhaberkontaktdaten erfragen. Füllen Sie hierzu das Formular für Behörden aus und schicken dieses an die Mailadresse whois@denic. Hängen Sie im jeweiligen Fall eine nachvollziehbare Erklärung sowie Unterlagen zur Glaubhaftmachung als Anlage an.
Zivilrechtliche Pfändung
Sie können sich versichern, dass der Inhaber auch wirklich der Inhaber ist, wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den Domaininhaber oder einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirkt haben. Füllen Sie zu diesem Zweck den Antrag auf Grundlage einer Pfändung aus, hängen den Titel bzw. Pfändungsbeschluss (inklusive Nachweis der Zustellung an den Schuldner) an und schicken die Unterlagen an whois@denic.
Insolvenzverwalter
Sie verwalten das Vermögen eines mutmaßlichen Domaininhabers? Auch in diesem Fall können Sie Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten. Füllen Sie den Antrag für Insolvenzberater aus und schicken diesen zusammen mit einer Kopie des Beschlusses über die Bestellung zum Insolvenzverwalter und einer Erklärung an whois@denic.