Die Datenschutzerklärung – Vorlage aus dem Netz?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für deutsche Internetnutzende ausgesprochen wichtig. Nur ungern geben sie Daten preis und achten genau darauf, welche Informationen sie mit welchen Online-Diensten teilen. Wenn Sie einen Onlineshop erstellen , ist es daher wichtig zu berücksichtigen, dass Sie das Vertrauen Ihrer potenziellen Kundschaft gewinnen – ein bedeutender Schritt ist dabei eine Datenschutzerklärung, die nicht nach Vorlage, sondern von einem Anwalt entworfen wurde. Aber auch andere Maßnahmen helfen dabei, Ihrer Kundschaft zu vermitteln, dass es sich bei Ihrem Shop um ein seriöses Online-Business handelt.
Eine Datenschutzerklärung liefert Nutzenden Ihrer Website Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, Adresse und Geburtsdatum) Sie als Seitenbetreiber speichern, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Datenschutzrechte geltend gemacht werden können. Da auf geschäftlichen Websites zwangsweise personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist eine Datenschutzerklärung hier unumgänglich. Sie ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzliche Pflicht. Doch welche Fallstricke gibt es beim Erstellen einer Datenschutzerklärung? Sind Vorlagen aus dem Internet sinnvoll? Und wie legen Sie die Rechtssicherheit Ihres Webshops in die Hände erfahrener Anwälte?
- Rechtssicherheit in Bezug auf Datenschutz-Themen, AGB und Impressum
- Transparenz gegenüber Seitenbesuchenden und Kundschaft
- Korrekte und vollständige Datenschutzerklärung für Ihre Website
- Abmahnungen durch regelmäßige Updates vermeiden
- Maßnahmen, die die Seriosität Ihres Onlineshops betonen
Warum die Datenschutzerklärung so wichtig ist
Ob Websitebesuchende oder Websitebetreibende, das Thema „Datenschutz“ betrifft jeden. Wenn Sie persönliche Daten im Internet hinterlegen, zum Beispiel, wenn Sie sich in einem Forum anmelden oder online shoppen, erwarten Sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten. Als Person, die einen Webshop betreibt und Nutzungsdaten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen erfragt, um zum Beispiel Kauf- und Kommunikationsprozesse online abzuwickeln, haben Sie die Aufgabe, Informationen über den Umgang mit und den Schutz von personenbezogenen Daten auf Ihrer Website bereitzustellen.
Mit einer Datenschutzerklärung informieren Sie Seitenbesucher darüber, wo und in welchem Umfang ihre Daten erfasst und gespeichert werden. Darüber hinaus machen Sie mit entsprechenden Hinweisen deutlich, dass Sie sich an geltende Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland halten.
Was verlangt der Gesetzgeber von der Datenschutzerklärung?

Grundlage für Ihre Datenschutzerklärung sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Darin ist festgelegt, was die Erklärung beinhalten muss und in welcher Form die entsprechenden Informationen verfügbar gemacht werden sollten.
Datenschutzerklärung ist Pflicht
Die EU-DSGVO besagt, dass ein Seitenbetreiber betroffenen Personen (Seitenbesuchern) zum Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten umfangreiche Informationen bereitzustellen hat, darunter den Namen und die Kontaktdaten
- des Datenverantwortlichen (in der Regel diejenigen des Seitenbetreibers)
- gegebenenfalls die Kontaktdaten eines berufenen Datenschutzbeauftragten
- die Zwecke der Verarbeitung
- die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- die Datenempfänger
- die Rechte des Betroffenen
- die Dauer der Speicherung von Daten
Versäumen Sie es als Seitenbetreiber, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, kann dies zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und zu empfindlichen Bußgeldzahlungen führen. Gleiches gilt, wenn die Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung nicht den Tatsachen entsprechen oder unvollständig sind.
Nutzende haben umfangreiche Rechte
Betroffenen stehen nach der EU-DSGVO umfangreiche Rechte zu. So können sie etwa:
- jederzeit Auskunft über die beim Seitenbetreiber gespeicherten Daten verlangen
- Die Berichtigung oder Sperrung falscher Daten beantragen
- Die Löschung nicht mehr erforderlicher Datensätze durchsetzen
- Verarbeitungen zu Werbezwecken widersprechen
- erteilte Einwilligungen widerrufen und
- jederzeit Beschwerde bei einer Datenschutzaufsicht einlegen
Über all diese Rechte und deren Voraussetzungen muss in der Datenschutzerklärung informiert werden.
Warum bei der Datenschutzerklärung eine Vorlage nicht reicht
Aufgrund der sich häufig ändernden Rechtslage ist es nicht zu empfehlen, eine Datenschutzerklärung anhand einer Vorlage aus dem Internet zu erstellen oder fremde Dokumente zu kopieren. Das Gleiche gilt für AGB-Muster und Vorlagen für das Impressum. Konsultieren Sie stattdessen einen Anwalt oder Datenschutzexperten, um Fehler und Lücken in der Formulierung zu vermeiden. Eine mangelhafte Erklärung der für den Datenschutz relevanten Vorgänge auf Ihrer Website kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Beachten Sie zudem, dass ein vollständiger Hinweis auf die Art der Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten für mehr Transparenz gegenüber Seitenbesuchern sorgt. Das betont letztlich die Seriosität Ihrer Website.
Automatische Datenschutzerklärung über externe Dienstleister
Sie möchten Unsicherheiten in Bezug auf rechtlich relevante Dokumente vermeiden? Die Erstellung und Verwaltung entsprechender Hinweise und Belehrungen auf Ihrer Seite können Sie dank der Kooperation zwischen STRATO und verschiedenen Rechtsdienstleistern komfortabel und kostengünstig auslagern. Mit unserem Partner IT-Recht Kanzlei müssen Sie sich zu Onlineshopping-Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben keine Gedanken mehr machen. Das Risiko für Abmahnungen durch die Konkurrenz wird dadurch erheblich minimiert. Über eine Schnittstelle zwischen dem Dienstleistungsunternehmen und Ihrem STRATO Webshop werden die Rechtsdokumente automatisch auf dem aktuellen Stand gehalten, falls sich Gesetze ändern sollten.
STRATO Webshop-Angebote entdecken
So zeigen Sie, dass Ihnen Datenschutz am Herzen liegt

Sorgen Sie auch jenseits der Datenschutzerklärung für Transparenz und Datensicherheit, ist Ihnen das Vertrauen Ihrer Websitebesucher gewiss.
Seriöses Auftreten
Schon beim ersten Blick in einen Onlineshop entscheiden Interessenten, ob sie die Anbietenden für verlässlich halten. Finden diese schnell die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zum Verbraucherwiderrufsrecht sowie leicht verständliche Angaben zu Zahlungsmöglichkeiten sowie Versandarten und Lieferkosten?
Potenzielle Kundschaft sucht zudem auf der Seite nach der Anbieterkennzeichnung oder dem Menüpunkt "Impressum". Dort bieten seriöse Händler eine Postanschrift, Informationen zur Kontaktaufnahme per Telefon und/oder E-Mail sowie rechtliche Details wie Steuermerkmale oder Angaben zur Streitschlichtung. Sorgen Sie dafür, dass diese Informationen vollständig in Ihrem Webshop zu finden sind, um Ihrer Kundschaft zu zeigen, mit welcher Art Vertragspartner sie es zu tun haben.
Verschlüsselte Datenverbindung
Für Internetnutzende gehört die sichere Datenübertragung per TLS-Protokoll, zum Standard. Erkennen lässt sich eine verschlüsselte Verbindung durch ein "https" und ein Symbol in der Adresszeile des Browsers. Bei STRATO ist das SSL-Zertifikat inklusive – Ihre Kundschaft kann sich also sicher sein, dass ihre Daten bei Ihnen in guten Händen sind und nicht durch Dritte abgefangen werden.