Ein Gewerbe anmelden unter 18: Geht das?
- Mit Zustimmung der Eltern unter 18 eine Firma gründen
- Dein eigener Webshop mit STRATO
- Zielgruppe erreichen durch Social-Media-Shopping

Erfahre hier...
wie du unter 18 Jahren ein eigenes Gewerbe anmelden kannst – mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts. Mithilfe einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung lernst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Anmeldeprozess beim Gewerbeamt und Finanzamt abläuft und wie STRATO mit günstigen Webshop-Angeboten und KI-Unterstützung den Aufbau deines professionellen Online-Business erleichtert.
Was bedeutet es, ein Gewerbe anzumelden?
Wer selbstständig arbeitet oder ein Unternehmen gründet, muss in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Das gilt per Definition für alle, die eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden auf eigene Rechnung Tätigkeiten ausüben und dadurch Gewinne erzielen möchten. Konkret heißt das:
- Du bist selbstständig und nicht angestellt.
- Du hast verschiedene Auftraggebende und arbeitest nicht für ein festes Unternehmen.
- Du schreibst deine eigenen Rechnungen.
- Du willst damit Geld verdienen und nicht nur hobbymäßig zum Beispiel Klamotten in Second-Hand-Shops verkaufen.
- Du fällst nicht unter eine der Ausnahmeregelungen, nach denen du keinen Gewerbeschein beantragen musst.
Zu den Ausnahmen zählen freiberufliche Tätigkeiten, wenn du beispielsweise Künstler, Ärztin, Rechtsanwalt oder Journalistin bist. Außerdem sind Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der Fischzucht und des Garten- und Weinbaus von der Pflicht befreit, ein Gewerbe anzumelden.
Hinweis: Willst du einen Onlineshop erstellen und eigene Produkte verkaufen, musst du in jedem Fall ein Gewerbe anmelden. Unsere Infos und Tipps stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar, am besten lässt du dich juristisch beraten, sobald du dir einen Überblick verschafft hast.
Kann ich unter 18 ein Gewerbe anmelden?
Ja, das geht. Du musst nicht warten, bis du volljährig bist, um mit deinem Business durchzustarten. Willst du unter 18 ein Gewerbe anmelden, ist das allerdings ein wenig komplizierter. Du musst nicht nur deine Eltern oder Erziehungsberechtigten einbeziehen, sondern auch das Familiengericht. Bei Minderjährigen ist es nämlich Pflicht, zu überprüfen, ob eine unternehmerische Tätigkeit mit deiner persönlichen Entwicklung vereinbar ist.
Rechtliche Besonderheiten für Minderjährige
Unter 18 bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du für bestimmte Rechtsgeschäfte die Zustimmung deiner Eltern benötigst. Mit der Gewerbeanmeldung übernimmst du jedoch auch unternehmerische Verantwortung und haftest für deine geschäftlichen Entscheidungen selbst. Die Genehmigung des Familiengerichts stellt sicher, dass du dieser Verantwortung gewachsen bist und schützt dich gleichzeitig vor übermäßigen finanziellen Risiken.
Welche Rechtsform ist unter 18 möglich?
Es gibt verschiedene Unternehmensformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wenn du unter 18 bist, kannst du am ehesten ein Kleingewerbe anmelden. Die Voraussetzung: Du erwartest weniger als 80.000 € Gewinn und 800.000 € Umsatz pro Jahr. Wäre es mehr, müsstest du dich ins Handelsregister eintragen lassen, dann wärst du bilanzierungspflichtig, hättest also einen größeren Aufwand bei Buchhaltung und Steuern.
Außerdem: Um dein Gewerbe ins Handelsregister eintragen zu lassen oder eine Kapitalgesellschaft wie beispielsweise eine GmbH zu gründen, musst du voll geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du mit mehreren Personen zusammen gründen möchtest, ist jedoch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Ein weiterer Vorteil des Kleingewerbes ist, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst. Sie erspart dir bürokratischen Aufwand und befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht. Diese Regelung gilt, solange dein Nettoumsatz 25.000 € nicht übersteigt. Bleibt dein Umsatz im Folgejahr unter 100.000 Euro netto, musst du erst im darauffolgenden Jahr zur Regelbesteuerung wechseln. Übersteigt er diese Grenze, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung bedeutet, dass du Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen musst. Solange du unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn bleibst, musst du dein Gewerbe aber noch nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Das heißt, du kannst auch unter 18 Jahre und regelbesteuert weiter dein Kleingewerbe betreiben.
Gewerbe anmelden unter 18: Schritt für Schritt
Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, sind einige Vorbereitungen nötig, bevor du dein Gewerbe anmelden kannst. So gehst du vor:
- Schritt 1: Sprich mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten und hol dir die Erlaubnis, deine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen.
- Schritt 2: Jetzt brauchst du noch die Zustimmung des zuständigen Familiengerichts. Dazu stellen du und deine Erziehungsberechtigten einen Antrag, in dem ihr deinen Wunsch darlegt und idealerweise noch Argumente liefert, die deine Reife für eine unternehmerische Tätigkeit untermauern. Hilfreich kann ein Schreiben der Schule sein, aus dem hervorgeht, dass aus pädagogischer Sicht keine Bedenken bestehen. Nachweise über hervorragende schulische Leistungen, Praktika, Nebenjobs, Schulungen im Bereich Unternehmensgründung oder ein Businessplan sind ebenfalls nützlich.
- Schritt 3: Das Familiengericht prüft den Antrag und hört dich und deine Erziehungsberechtigten an, ihr führt also ein Gespräch und müsst verschiedene Fragen beantworten.
- Schritt 4: Im besten Fall genehmigt das Familiengericht deinen Antrag. Ab diesem Zeitpunkt bist du berechtigt, ein Gewerbe anzumelden. Damit verfällt gleichzeitig die Haftungsbeschränkung für Minderjährige laut § 1629a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Du trägst also die volle Verantwortung für deine Geschäftstätigkeit.
- Schritt 5: Jetzt kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Das geht in der Regel ganz einfach über ein Onlineformular. Die Kosten variieren regional und liegen meist zwischen 20 und 65 €.
Wichtig!
Die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht aus, um ein Unternehmen zu gründen. Du musst dich auch beim Finanzamt anmelden und dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Auch das geht einfach online über das Finanzamtsportal ELSTER.
Mit deinem eigenen Webshop durchstarten
Deine Geschäftsidee beinhaltet einen Onlineshop? Perfekt: Mit STRATO Webshop bieten wir die Plattform für dein Online-Business . Dank KI-Features gelingt das Einrichten zudem schnell und einfach. Ideal, wenn du deine Ideen zügig umsetzen möchtest und noch nicht so viel Erfahrung hast:
- Einfache Bedienung: Du brauchst keine Programmierkenntnisse, um deinen eigenen Shop zu gestalten.
- Professionelles Design: Dir stehen viele verschiedene Design-Templates zur Wahl und KI unterstützt dich bei der Umsetzung.
- Suchmaschinenoptimierung ohne Vorkenntnisse: Mithilfe von KI erstellst du suchmaschinenoptimierte Texte, Produktbeschreibungen und Metadaten.
- Sicherheit: Dein Shop und vor allem sensible Kundendaten sind durch moderne Sicherheitsstandards bestens geschützt.
- Social-Media-Integration: Verbinde deinen Shop mit Instagram und TikTok und verkaufe direkt über die Plattformen – so kannst du mit Social Media Geld verdienen.
- Mobile-Optimierung: Dein Shop sieht auf jedem Gerät gut aus – egal ob Smartphone, Tablet oder PC. Außerdem kannst du ihn auch mobil bearbeiten und verwalten.
Wichtig!
Damit du mit STRATO einen Webshop gründen kannst, musst du deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, den Vertrag für dich abzuschließen – denn das geht bei uns erst ab 18. Sobald du volljährig wirst, kannst du den Vertrag von deinen Eltern übernehmen. Einige Änderungen der Personendaten lassen sich online im Login-Bereich vornehmen, für eine komplette Vertragsübergabe muss das entsprechende Formular ausgefüllt, ggfs. Firmennachweise erbracht und eingereicht werden. Für eine Vertragsübergabe fallen einmalige Servicegebühren in Höhe von 30 € an.
Mit STRATO Schritt für Schritt zum eigenen Webshop-Business
Unter 18 schon ein Unternehmen zu gründen, ist eine tolle Leistung. Planung ist alles, damit dein Vorhaben möglichst reibungslos gelingt. So gehst du vor:
- Schritt 1: Entwickle deine Geschäftsidee. Überlege auch, an wen sie sich richten und wie du sie umsetzen könntest.
- Schritt 2: Tritt mit deiner potenziellen Zielgruppe in Kontakt und finde heraus, ob sie sich für dein Angebot interessiert.
- Schritt 3: Verfeinere deine Idee und schreibe einen Businessplan.
- Schritt 4: Ermittle, was du für die Umsetzung deines Vorhabens brauchst und welche Kosten auf dich zukommen. Einen Kredit kannst du unter 18 zwar noch nicht aufnehmen, doch gibt es Wettbewerbe und Förderungen für Minderjährige mit Gründungswunsch. Außerdem kannst du deine Eltern oder Erziehungsberechtigten einbeziehen oder ein Crowdfunding starten.
- Schritt 5: Hol dir die Erlaubnis vom Familiengericht ein und melde dein Gewerbe an.
- Schritt 6: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt aus.
- Schritt 7: Erstelle deinen Webshop mit STRATO und befülle ihn mit Produkten.
- Schritt 8: Lege dir Social-Media-Accounts für dein Business an und verbinde sie mit deinem Shop.
- Schritt 9: Kommuniziere deine Gründung und locke erste User an.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung unter 18
Wie lange dauert es, die Erlaubnis für die Gewerbeanmeldung zu bekommen?
Der gesamte Prozess kann zwischen einem und sechs Monaten dauern. Die Bearbeitung durch das Familiengericht nimmt dabei die meiste Zeit in Anspruch. Sorge dafür, dass deine Unterlagen von Anfang an vollständig sind. Das verhindert Nachreichungen und kann den Prozess beschleunigen.
Muss ich unter 18 schon Steuern zahlen?
Ja, auch wenn du noch minderjährig bist, musst du Steuern zahlen, wenn dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt. Deshalb bist du auch verpflichtet, dich beim Finanzamt anzumelden, eine Steuernummer zu beantragen und jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich 18 werde?
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt automatisch die besondere Genehmigung des Familiengerichts, da du nun voll geschäftsfähig bist. Du kannst dein Unternehmen ohne Einschränkungen weiterführen und hast nun auch die Möglichkeit, die Rechtsform zu ändern oder weitere Verträge abzuschließen. Den Vertrag für den STRATO Webshop kannst du beispielsweise einfach übernehmen.