.archi-Domain registrieren: Die exklusive Adresse für Architektur
Die einzige Domain-Endung, die ausschließlich der Architektur-Community vorbehalten ist
Von der UIA getragen – weltweit anerkannt unter 1,3 Millionen Architektinnen und Architekten
Jetzt Wunschdomain prüfen und .archi-Domain registrieren
DOMAIN
.archi
8,25 €/Mon.
für 12 Monate
danach 10,50 € /Mon.
Einrichtung: 2,50 €
Preise inkl. MwSt.
Was ist eine .archi-Domain?
Die .archi-Domain ist eine generische Top-Level-Domain (gTLD), die am 31. März 2014 in der DNS Root Zone delegiert wurde. Sie ist eine der wenigen wirklich community-gesteuerten Domains im Netz: Ihr offizieller Träger ist die International Union of Architects (UIA), die 1948 gegründete Weltorganisation der Architektinnen und Architekten mit Mitgliedsverbänden in über 100 Ländern. Das bedeutet: Wer eine .archi-Domain registriert, sendet ein klares Qualitätssignal – die Endung ist ausschließlich für die Architektur-Community zugänglich und steht nicht beliebig zur Verfügung.
Für Besucherinnen und Besucher einer .archi-Website gilt: Sie wissen, dass sie sich auf professionellem Terrain bewegen. „buero-meyer.archi" oder „stadtplanung.archi" kommunizieren nicht nur die Fachrichtung, sondern auch eine nachgewiesene Zugehörigkeit zur Architektur-Community – ein Vertrauensbonus, den keine generische .com-Adresse leisten kann. Prüfen Sie jetzt mit unserem Domain-Check, ob Ihre Webadresse noch verfügbar ist.
Für wen eignet sich die .archi-Domain?
Die .archi-Domain ist bewusst eingeschränkt – und das ist ihr stärkstes Argument. Nur wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann sie registrieren. Berechtigt sind:
Die Registrierung einer .archi-Domain unterscheidet sich von offenen gTLDs: Es ist ein Nachweis der Zugehörigkeit zur Architektur-Community erforderlich. Bei der Registrierung wird eine Erklärung abgegeben, die auf Verlangen durch entsprechende Nachweise belegt werden muss. Domains können stichprobenartig auf ihre Berechtigung geprüft werden.
Passend zur .archi-Domain bietet STRATO auch Webhosting an. Architekturbüros mit internationaler Ausrichtung finden bei STRATO auch verwandte Endungen wie die .global-Domain oder die .studio-Domain. Wer eine passende Domain kaufen möchte, findet bei STRATO über 300 Endungen zur Auswahl.
Wer als Einzelperson in einem UIA-Mitgliedsverband registriert oder zertifiziert ist, kann eine .archi-Domain auf den eigenen Namen registrieren. Das ist besonders wertvoll für selbstständig tätige Architektinnen und Architekten, die ihr Portfolio, ihre Referenzen und Kontaktdaten unter einer sofort vertrauenswürdigen Adresse bündeln möchten.
Architekturbüros und Planungsgesellschaften Büros, die mindestens eine UIA-anerkannte Architektin oder einen Architekten beschäftigen, können die .archi-Domain für ihren Unternehmensauftritt nutzen. Die Endung positioniert das Büro klar innerhalb der Fachcommunity und hebt es im digitalen Raum von branchenfremden Mitbewerbern ab.
Bildungseinrichtungen mit architektonischem Schwerpunkt, die auf der APAC-Liste der anerkannten Organisationen stehen, können ebenfalls eine .archi-Domain registrieren.
Für Studierende und Lehrende ist eine solche Adresse ein direkter Ausweis der fachlichen Zugehörigkeit.
Museen, Fachmedien und Berufsorganisationen Architekturmuseen, Fachzeitschriften, Berufsverbände und ähnliche Organisationen, die auf der von der APAC definierten Liste stehen, sind ebenfalls registrierungsberechtigt. Sie nutzen .archi, um ihre Rolle als anerkannte Institutionen der Architektur-Community zu unterstreichen.
Ihre .archi-Domain bei STRATO – faire Konditionen, voller Service
Bei STRATO registrieren Sie Ihre .archi-Domain zu transparenten Konditionen – ohne versteckte Einrichtungsgebühren oder unerwartete Folgekosten. Das SSL-Zertifikat ist von Beginn an inklusive, sodass Ihre Website vom ersten Tag an sicher und verschlüsselt erreichbar ist. Wer möchte, kombiniert die .archi-Domain direkt mit einem Hosting-Paket und baut so einen professionellen digitalen Auftritt auf – von der Portfoliowebsite über Projektdokumentationen bis hin zu Kontaktformularen, alles über eine zentrale Oberfläche verwaltbar.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Domain- und Hosting-Bereich steht STRATO Architekturbüros und Freischaffenden zuverlässig zur Seite – mit einem Kundendienst, der bei technischen Fragen ebenso kompetent hilft wie bei der Ersteinrichtung.
Einfach und schnell lässt sich die gewünschte Domain registrieren – direkt bei STRATO.
Häufige Fragen zur .archi-Domain
Die UIA ist die weltweite Dachorganisation der Architektinnen und Architekten. In Deutschland ist die Bundesarchitektenkammer ein anerkanntes UIA-Mitglied. Wer in Deutschland als Architektin oder Architekt zugelassen ist, erfüllt damit in der Regel die Voraussetzungen für die Registrierung einer .archi-Domain.
Nicht zwingend. Bei der Registrierung wird eine Erklärung über die Zugehörigkeit zur Architektur-Community abgegeben. Nachweise können jedoch auf Anfrage der Registry eingefordert werden. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert die Sperrung der Domain.
Das hängt von der jeweiligen nationalen Zulassung ab. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind in vielen Ländern über Berufsverbände mit UIA-Anbindung registriert. Bauingenieurinnen und Bauingenieure fallen in der Regel nicht unter die Registrierungsvoraussetzungen, es sei denn, sie sind zusätzlich als Architektinnen oder Architekten zugelassen.
Den aktuellen Preis finden Sie direkt im Domainchecker auf dieser Seite. STRATO berechnet keine versteckten Einrichtungsgebühren – der angezeigte Preis ist der Preis, den Sie zahlen.
Ja. Architekturstudentinnen und -studenten sind laut ICANNWiki ausdrücklich als berechtigte Registranten aufgeführt. Eine .archi-Domain kann damit bereits früh im Studium als digitale Visitenkarte genutzt werden.
Bei STRATO wird Ihre .archi-Domain automatisch verlängert. Sie wählen zwischen zwei Laufzeiten: 12 Monate für langfristige Planung oder 1 Monat für maximale Flexibilität.
Ja. Für .archi-Domains gilt neben dem üblichen UDRP-Verfahren auch das ERDRP (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy), das speziell für Fälle gilt, in denen die Registrierungsvoraussetzungen angefochten werden.