Impressum für Kleingewerbe: für einen rechtssicheren Auftritt
- Abmahnsicheres Impressum erstellen
- Für einen seriösen Online-Auftritt
- Rechtliche Vorgaben für Website und Onlineshop

Erfahren Sie hier...
warum ein vollständiges Impressum für Ihr Kleingewerbe unerlässlich ist und welche Pflichtangaben es enthalten muss. Sie lernen Besonderheiten bei Onlineshops und die neuen gesetzlichen Vorgaben kennen. STRATO gibt praktische Tipps, wie Sie mit professionellem Impressum rechtssicher im Internet auftreten.
Wozu brauche ich ein Impressum für mein Kleingewerbe?
In Deutschland gilt die Impressumspflicht. Das heißt im digitalen Bereich, dass Websitebetreibende sich zu erkennen geben müssen und nicht anonym bleiben dürfen. Auf welche Weise das zu geschehen hat, ist seit 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Vorher galt das Telemediengesetz (TMG), das bereits die gleichen Vorgaben machte wie jetzt das DDG.
Für gewerblich Tätige ist ein korrektes Impressum besonders wichtig. Es muss bestimmte Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen enthalten. Außerdem soll das Impressum laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis gilt der Grundsatz, dass die Impressumsseite mit höchstens zwei Klicks auf Ihrer Website oder in Ihrem Onlineshop erreichbar sein muss. Meistens ist es im Footer, also im seitenübergreifenden unteren Bereich der Website zu finden.
Haben Sie kein Impressum oder fehlen verpflichtende Angaben, kann es zu Abmahnungen kommen. Sogenannte Abmahnjäger werden Ihnen dann schnell zum Verhängnis: Sie durchkämmen das Internet auf der Suche nach genau solchen Fehlern – und das kann teuer werden.
Welche Pflichtangaben braucht ein abmahnsicheres Impressum?
Um keine Abmahnung zu riskieren, sollten Sie auf ein vollständiges Impressum für Ihr Kleingewerbe achten. Diese Angaben gehören dazu:
- Vollständiger Vor- und Zuname der verantwortlichen Person (ohne Abkürzung)
- Ggf. Firmenname und Rechtsform sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter (bei einer GbR)
- Ladungsfähige Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (Postfächer sind nicht erlaubt)
- Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und bestenfalls per Telefon
- Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Für Onlineshops: Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (nur noch bis 20. Juli 2025)
- Ggf. Information über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Wichtig
Diese Angaben gelten für Kleingewerbe, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Dabei handelt es sich entweder um Einzelunternehmen oder eine GbR. Nutzen Sie die Regelung für Kleinunternehmer, müssen Sie auch keine Umsatzsteuer-ID angeben. Für Unternehmen mit Handelsregistereintrag gelten noch weitere Angaben wie etwa die Handelsregisternummer als verpflichtend. Auch für zulassungspflichtige Berufsgruppen gibt es spezielle Vorgaben. Beinhaltet Ihr Geschäftsmodell ein redaktionelles Angebot, müssen Sie zudem die redaktionell verantwortlichen Personen mit Vor- und Zunamen im Impressum aufführen.
Besonderheiten beim Impressum für einen Onlineshop
Betreiben Sie Ihren eigenen Onlineshop, sind Sie dazu verpflichtet, Informationen zur Streitbeilegung im Impressum anzugeben. Die oben bereits erwähnte Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde 2016 von der EU-Kommission eingerichtet. Das Ziel: Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchenden schnell und unkompliziert außergerichtlich beilegen. Da diese Plattform jedoch zu selten genutzt wurde, wird sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Bis dahin gilt immer noch: Ins Impressum gehört ein anklickbarer Link zu der Plattform mit Verweis auf Ihre E-Mail-Adresse.
Achtung: Nach dem 20. Juli 2025 sollten Sie den Hinweis auf Online-Streitbeilegung über die EU-Plattform entfernen. So gehen Sie sicher, dass Sie nicht wegen irreführender Informationen abgemahnt werden können.
Hatten Sie bis zum 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Mitarbeitende, müssen Sie laut § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) im Impressum auch Informationen zur Streitbeilegung im Allgemeinen aufführen. Das gilt nicht nur, wenn Sie einen Onlineshop betreiben. Sie können frei entscheiden, ob Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wollen oder nicht. Entscheiden Sie sich freiwillig dafür, müssen Sie das in jedem Fall in Ihr Impressum schreiben, auch wenn Sie nur bis zu zehn Mitarbeitende haben.
Abmahnsicher online verkaufen mit STRATO Webshop
Erstellen Sie Ihren Onlineshop mit STRATO, profitieren Sie nicht nur von leichter Bedienbarkeit, vielfältigen Designvorlagen und praktischen KI-Features. Wir unterstützen Sie auch hinsichtlich abmahnsicherer Rechtstexte. Nutzen Sie beispielsweise unsere Impressumsvorlage oder buchen Sie den STRATO Abmahnschutz hinzu. Letzterer bietet folgende Vorteile:
- Abmahnsicheres Impressum: Mit der IT-Recht Kanzlei können Sie über einen Konfigurator ganz einfach ein rechtssicheres Impressum für Ihr Kleingewerbe erstellen.
- Weitere Rechtstexte: Lassen Sie sich weitere wichtige Rechtstexte für Ihren Onlineshop konfigurieren wie Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrung.
- Update-Service: Über eine Schnittstelle werden die Rechtstexte automatisch in Ihren STRATO Webshop übertragen und bei Gesetzesänderungen aktualisiert.
Der Update-Service ist besonders nützlich, wenn sich Gesetze und Vorgaben für das Impressum ändern. So braucht Sie beispielsweise die Abschaffung der EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht zu kümmern. Ab dem 20. Juli 2025 wird der entsprechende Hinweis automatisch entfernt. Sie sparen nicht nur wertvolle Zeit, sondern vermeiden auch das Risiko, wichtige Änderungen zu vergessen oder zu übersehen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum für Kleingewerbe
Wie viel kostet es, wenn mein Impressum fehlerhaft ist?
Wenn Sie Pech haben, werden Sie für Ihr unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum abgemahnt. Häufig sollen Sie dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Doch Vorsicht: Die Vertragsstrafen sind in solchen Erklärungen oft zu hoch angesetzt. Holen Sie sich deshalb im Abmahnfall lieber anwaltlichen Rat. Die Gerichte legen einen Streitwert von bis zu 5.000 Euro für einen Verstoß gegen die Impressumspflicht fest.
Brauche ich für ein Kleingewerbe überhaupt ein Impressum?
Ja, auch wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, gilt für Sie die Impressumspflicht. Wer eine Website geschäftsmäßig und gewerblich nutzt, muss ein Impressum vorweisen. Auch eine Datenschutzerklärung ist Pflicht. Betreiben Sie einen Onlineshop, müssen Sie zudem eine Widerrufsbelehrung sowie Informationen zu Lieferung und Zahlung bereitstellen.
Was kann ich tun, wenn ich meine Privatadresse nicht im Impressum angeben möchte?
Kleingewerbetreibende arbeiten oft von zu Hause aus und haben noch kein eigenes Büro. Trifft das auch auf Sie zu, ist es verständlich, dass Sie Ihre private Anschrift nicht öffentlich machen möchten. Ein Postfach reicht für das Impressum nicht aus. Sie können jedoch eine Geschäftsadresse mieten, vorausgesetzt sie ist ladungsfähig und Sie holen dort regelmäßig Ihre Post ab oder lassen sie sich weiterleiten. Solche Mietadressen finden Sie beispielsweise bei Anbietern von Coworking Spaces.