E-Rechnung für Freiberufler
Checkliste für den digitalen Wechsel
- Alle Pflichten für Freiberufler im Überblick
- In 3 Schritten durch die Umstellung auf E-Rechnung
- Mit STRATO E-Rechnungen empfangen, lesen und versenden
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trustboxes.moneyback.tooltipE-Rechnung für Freiberufler: Wer ist betroffen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle unternehmerisch tätigen Personen, die innerhalb Deutschlands umsatzsteuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringen. Entscheidend ist also nicht die Rechtsform oder Berufsgruppe, sondern die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistung sowie der Leistungsempfänger. Darunter fallen nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler.
Ausgenommen von der E-Rechnung sind:
- Umsätze an Privatpersonen (B2C-Geschäft)
- Leistungen ins Ausland
- Kleinunternehmer, die umsatzsteuerfreie Leistungen nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erbringen
Gut zu wissen: Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt damit auch für Kleinunternehmer und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
ZUGFeRD und XRechnung: Das zeichnet eine E-Rechnung aus
Die elektronische Rechnung ersetzt Papierrechnungen und einfache PDF-Dokumente, die lediglich visuell lesbar sind. Eine E-Rechnung besteht aus einem maschinell auslesbaren Datensatz, der strukturierte Informationen durch sogenannte Tags eindeutig ausweist. Dazu gehören alle relevanten Inhalte einer Rechnung, zum Beispiel Rechnungsempfänger, Leistungserbringer oder Summe.
Zulässige Formate für E-Rechnungen in Deutschland sind insbesondere:
- ZUGFeRD: kombiniert ein PDF-Dokument mit einer eingebetteten strukturierten XML-Datei – das Dokument ist sowohl menschlich lesbar als auch maschinell auswertbar
- XRechnung: ein rein XML-basiertes Format, das auf die maschinelle Verarbeitung ausgerichtet ist
Das Ziel der E-Rechnung ist es, Medienbrüche zu vermeiden und durch die maschinelle Lesbarkeit eine automatisierte Verarbeitung in der Buchhaltung zu ermöglichen. Manuelle Zwischenschritte wie das händische Übertragen von Zahlen sind so nicht mehr nötig. Das verringert die Fehleranfälligkeit und spart Zeit ein.
In 3 Schritten zur E-Rechnung: So gelingt Freiberuflern der Wechsel
Die E-Rechnungspflicht gilt für Angehörige der freien Berufe, sofern sie im Inland steuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmen (B2B) erbringen. In drei Schritten gelingt Freiberuflern der Wechsel zur digitalen Rechnungsstellung.
Schritt 1: Fristen kennen
Das Wachstumschancengesetz regelt eine schrittweise Einführung der E-Rechnung, um den Umstieg praktikabel zu gestalten. Folgende Fristen und Übergangsregelungen gelten:
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – so auch Freiberufler. Die meisten Buchhaltungsprogramme sind inzwischen in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten.
- Ab dem 1. Januar 2027: Firmen im Inland, deren Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, sind verpflichtet, im B2B-Geschäft E-Rechnungen auszustellen.
- Ab dem 1. Januar 2028: Die elektronische Rechnungsstellung muss flächendeckend für inländische B2B-Umsätze erfolgen. Einzig Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht befreit.
Schritt 2: Software prüfen
Müssen Freiberufler auf E-Rechnungen umstellen, sollten sie prüfen, ob die vorhandene Software die Anforderungen an elektronische Rechnungen erfüllt. Dabei sind insbesondere folgende Fragen relevant: Buchhaltungs- oder Rechnungstools: Können bestehende Programme zur Rechnungsstellung strukturierte E-Rechnungen in den zulässigen Formaten (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) erzeugen und versenden?
E-Mail-Programme: Ist es möglich, strukturierte Rechnungsformate als Anhang zu versenden, sofern kein integrierter Rechnungsversand über eine Buchhaltungssoftware erfolgt? Dies ist essenziell, denn der bloße Versand einer PDF-Rechnung per E-Mail erfüllt nicht die Anforderungen einer E-Rechnung. Rechnungen an den öffentlichen Sektor: Welche Art der Übermittlung ist für E-Rechnungen an öffentliche Träger vorgesehen?
Der Hintergrund: Bei Leistungen für Behörden oder öffentliche Auftraggeber muss in der Regel das Format XRechnung verwendet werden. Hier ist zudem häufig eine Übermittlung über zentrale Plattformen oder Portale obligatorisch (z. B. über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes – ZRE). Freiberufler, die E-Rechnungen an den öffentlichen Sektor stellen, sollten sich mit den Portalen vertraut machen.
- Buchhaltungs- oder Rechnungstools: Können bestehende Programme zur Rechnungsstellung strukturierte E-Rechnungen in den zulässigen Formaten (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) erzeugen und versenden?
- E-Mail-Programme: Ist es möglich, strukturierte Rechnungsformate als Anhang zu versenden, sofern kein integrierter Rechnungsversand über eine Buchhaltungssoftware erfolgt? Dies ist essenziell, denn der bloße Versand einer PDF-Rechnung per E-Mail erfüllt nicht die Anforderungen einer E-Rechnung.
- Rechnungen an den öffentlichen Sektor: Welche Art der Übermittlung ist für E-Rechnungen an öffentliche Träger vorgesehen? Der Hintergrund: Bei Leistungen für Behörden oder öffentliche Auftraggeber muss in der Regel das Format XRechnung verwendet werden. Hier ist zudem häufig eine Übermittlung über zentrale Plattformen oder Portale obligatorisch (z. B. über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes – ZRE). Freiberufler, die E-Rechnungen an den öffentlichen Sektor stellen, sollten sich mit den Portalen vertraut machen.
Um das ZRE nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung nötig. Danach lassen sich E-Rechnungen per Upload, E-Mail oder Web-Erfassung übermitteln. Die Web-Erfassung ermöglicht es kleinen Unternehmen ohne entsprechende E-Rechnungs-Software, Rechnungsdaten direkt über eine Online-Maske einzugeben. Nach der Übermittlung lässt sich eine rechtskonforme E-Rechnung im XML-Format herunterladen.
Schritt 3: Prozesse anpassen
Wer umsatzsteuerpflichtige B2B-Leistungen im Inland erbringt, profitiert bei der Rechnungsstellung von einem zügigen und einheitlichen Wechsel auf das elektronische Format. Um E-Rechnungen rechtskonform und zugleich effizient einzusetzen, sollten Freiberufler ihre internen Abläufe aktiv auf das neue Format umstellen:
- Kanäle der Kundschaft erfassen: Damit es möglich ist, eine E-Rechnung zu empfangen , müssen zunächst die Kanäle des Kunden abgefragt werden. Dazu zählen E-Mail-Adressen oder die bevorzugten Übertragungswege, zum Beispiel Portale und Schnittstellen.
- Rechnungsdokumente und AGB aktualisieren: Der Hinweis auf die Nutzung von E-Rechnungen gehört klar sichtbar in die AGB oder direkt auf die Rechnung. So lassen sich Rückfragen vermeiden.
- Abläufe testen und Zuständigkeiten festlegen: Vor dem endgültigen Umstieg ist es nötig, den kompletten Prozess zu testen – von der Erstellung über den Versand bis zur Archivierung. Da durch die Umstellung auf E-Rechnung neue Aufgaben entstehen, ist es wichtig klare Zuständigkeiten festzulegen: Wer erstellt die Rechnung? Wer prüft die Kundendaten? Wer übernimmt den Versand? Ohne klare Verantwortlichkeiten im Team besteht die Gefahr von Fehlern und Verzögerungen oder gar Verstößen gegen rechtliche Vorgaben.
- E-Rechnungen als Standard festlegen: Auch wenn aktuell noch keine generelle Pflicht zum Versenden der E-Rechnung für Freiberufler besteht, können viele Geschäftspartner solche Formate bereits empfangen und verarbeiten. Wer frühzeitig umstellt, erleichtert nicht nur die eigene Buchhaltung, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Kundschaft.
E-Rechnung als Freiberufler mit STRATO versenden
Versenden Sie mit STRATO Mail strukturierte Rechnungsformate als E-Mail-Anhang – etwa im Rechnungsformat ZUGFeRD oder XRechnung. Profitieren Sie von einer gesetzeskonformen und unkomplizierten Übermittlung, auch ohne direkte Anbindung an eine Buchhaltungssoftware. Weitere Vorteile von STRATO Mail auf einen Blick:
- Bis zu 350 GB flexibler E-Mail-Speicher
- Echtzeit-Synchronisierung aller E-Mails, Termine & Aufgaben
- Optional: Rechtskonforme E-Mail-Archivierung
Häufige Fragen
Müssen auch Kleinbetragsrechnungen in einem der E-Rechnungsformate ausgestellt werden?
Nein, für Rechnungen mit einem Betrag von bis zu 250 Euro brutto bestehen auch im B2B-Geschäft laut § 33 UStDV Ausnahmen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist für Fahrscheine und sogenannte Kleinbetragsrechnungen nicht nötig.
Wie lassen sich E-Rechnungen GoBD-konform archivieren?
Laut den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) müssen Freiberufler E-Rechnungen verarbeiten und archivieren. Das bedeutet: Es ist nötig, den strukturierten Teil einer elektronischen Rechnung so zu archivieren, dass sie jederzeit in der Originalform zur Verfügung stehen. Das gelingt über spezielle rechtssichere (Buchhaltungs-)Tools oder zum Beispiel der rechtssicheren E-Mail-Archvierung von STRATO Mail .
Darf man eine E-Rechnung auch ausdrucken und per Post versenden?
Nein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format mit elektronischen Rechnungsdaten vorliegen, das maschinell auslesbar ist und eine digitale Übermittlung ermöglicht. Wird die Rechnung ausgedruckt, geht dieser strukturierte Aufbau verloren – sie gilt dann lediglich als Papierrechnung und verfehlt die Anforderungen an eine echte, rein digitale E-Rechnung.
Gelten bei der E-Rechnung für Selbstständige dieselben Kriterien wie für Freiberufler?
Ja, für Selbstständige und Freiberufler gelten bei der E-Rechnung dieselben Kriterien und Übergangsfristen – entscheidend ist die umsatzsteuerpflichtige B2B-Leistung im Inland, nicht die Berufsbezeichnung.