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Maßnahmen nach einem Passwort-Missbrauch: Tipps für Ihren Schutz

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand unbefugten Zugriff auf Ihren STRATO Kundenlogin erhalten könnte. Dies kann daran liegen, dass Sie ein zu einfaches Passwort verwenden, dasselbe Passwort an mehreren Stellen nutzen oder dass Ihr Gerät von Schadsoftware befallen ist. So kann Ihr Passwort schnell abgefangen werden.

Wenn Dritte unbefugten Zugriff auf Ihren Account haben, könnten sie unter Umständen neue Pakete oder Domains bestellen, bestehende Verträge kündigen oder löschen oder heimlich Installationen oder Änderungen vornehmen, die Sie möglicherweise nicht gleich bemerken.

Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Ihr Passwort sicher ist und dass Sie Ihre Geräte und Systeme regelmäßig auf Schadsoftware überprüfen, um Fremdzugriffe zu vermeiden.


Sollten wir ungewöhnliche Aktivitäten in/auf Ihrem STRATO Paket bzw. Server feststellen, werden Sie von unserer ABUSE-Abteilung benachrichtigt und ggf. gesperrt. Sie werden auch gebeten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, da ansonsten die Plattform und damit auch andere Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden können. Die Sicherung und laufende Aktualisierung ist Bestandteil der Nutzung von Internetdiensten und liegt in der Verantwortung und Pflicht des Mieters dieser Dienstleistung.


In diesem Artikel klären wir Sie über die notwendigen Maßnahmen nach einem solchen Missbrauchsfall auf.

 

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Passwörter ändern


1.
Als wichtiger Bestandteil zu Ihrem STRATO-Login dient Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Ändern Sie darum als Erstes das Passwort dieser Kontakt-E-Mail-Adresse. Diese sollte eine externe Mailadresse (GMail, Web.de, Yahoo.de, GMX, ...) sein, die nicht bei STRATO liegt. Darum finden Sie nur dort entsprechende Unterstützung, wie Sie das Passwort dafür ändern. Meist gibt es eine "Passwort vergessen"-Funktion.

Für Ihre gebuchten STRATO-Dienste verwenden Sie in der Regel mehrere Passwörter.

→ Die verschiedenen STRATO-Passwörter
→ Unsere Empfehlungen für gute Passwörter


2.
Ändern Sie bitte alle Passwörter bei STRATO (Masterpasswort, Paketpasswort, DynDNS-Passwort, Passwörter der Postfächer).

→ Wie kann ich meine Passwörter im STRATO Kunden-Login ändern?
→ Passwort für STRATO Webmail ändern

Nutzen Sie gegebenenfalls die "Passwort vergessen"-Funktion auf unseren Login-Seiten.

Tipp:

Aktivieren Sie als zusätzliche Sicherheit bitte die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Kundenbereich.



Schadsoftware entfernen


3. Prüfen Sie Ihren Computer auf Schadsoftware (Viren, Trojaner, Malware, Spyware usw.) mittels eines aktuellen Antivirenprogramms.

→ Informationen des BSI


4.
Prüfen Sie Ihren Webspace (Webspeicherplatz für Ihre Webseiten bei STRATO) auf Malware.

→ So befreien Sie Ihren Webspace von Malware



Diese verwandte Anleitung hilft Ihnen ebenso bei den aufgezeigten Schritten:

→ Anleitung zur Entsperrung Ihres Paketes


 

Daten & Einstellungen prüfen


5.
Prüfen Sie die bei uns hinterlegten Stammdaten (Adresse, Handynummer etc.).

→ Wo kann ich meine Kundendaten ändern?


6.
Prüfen Sie die DNS-Einstellungen und Umleitungen Ihrer Domains.

→ Welche DNS-Einträge gibt es bei STRATO und wie kann ich diese verwalten?
→ Alle wichtigen Informationen zur Domainumleitung


7.
Entfernen Sie Postfächer und Subdomains, die Sie nicht selbst erstellt haben.

→ Welche Einstellungen kann ich unter E-Mail Verwaltung vornehmen?
→ Mit den STRATO Paketen Subdomains anlegen und löschen


8.
 Prüfen Sie die gebuchten Aufträge und Zusatzartikel auf Legitimität. Fahren Sie bei Auffälligkeiten wie unter Punkt 9 beschrieben fort und melden Sie nicht selbst bestellte Artikel unserem Kundenservice.



Unberechtigte Abbuchungen


9. Prüfen Sie Ihr Bankkonto auf
nicht autorisierte Abbuchungen seitens der STRATO GmbH und im Zusammenhang mit Punkt 8. Haben Sie hierbei Fremd-Bestellungen entdeckt, dann veranlassen Sie umgehend eine Rücklastschrift bei Ihrer Bank.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Situation umgehend unserem Kundenservice unter 030 / 300 146 0 mitteilen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. Auch um unnötige Mahnungen oder Inkasso zu vermeiden, sollten Abbuchungen nicht ohne unsere Kenntnis zurückgehen.


Lastschriften, die bis zu 8 Wochen zurückliegen, können Sie bei Ihrer Bank widersprechen.

Für ältere Lastschriften kontaktieren Sie Ihre Bank und bitten um Erstattung der eingezogenen Beträge mit der Begründung "ungültiges Mandat". Diese Erstattungen sind bis zu 13 Monate rückwirkend möglich.


Weitere Informationen:

https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/04_widerspruch_lastschriftabbuchung.html


Sollte Ihre Bank diese Erstattungen nicht durchführen können, so lassen Sie sich
schriftlich und mit Unterschrift auf Firmenpapier der Bank bestätigen, dass eine Erstattung mit der Begründung "ungültiges Mandat" nicht möglich ist (siehe § 676b Abs. 1 BGB).

Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:

- Auflistung der betreffenden Rechnungen mit Angabe der Rechnungsnummer

- Angabe von welchem Konto abgebucht wurde

- Bestätigung, dass Sie der Kontoinhaber sind


Wir empfehlen Ihnen eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.

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