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Wie versteuern Sie Ihre Ware im Webshop?

Gültig für Ihren Webshop, den Sie bis zum 17.12.2017 erworben haben.

 
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bezüglich der Lieferschwelle rechtzeitig für das OSS-Verfahren anmelden. Wenn Sie die Lieferschwelle überschreiten oder das OSS-Verfahren umsetzen müssen, dann legen Sie anstelle des EU-weiten Steuergebietes eine manuelle Aufschlüsselung anhand der Mitgliedsstaaten in der Steuermatrix an. Danach tragen Sie die jeweiligen Steuersätze ein. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Änderungen der Steuersätze im betroffenen Mitgliedstaat eine selbstständige Anpassung vorgenommen werden muss.
 

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Standardeinstellungen wieder herzustellen. Dafür löschen Sie einfach die neu erstellten Steuereinträge.
Um die Änderung bei den Steuern vorzunehmen, kann es sein, dass Sie noch unter Einstellungen > Steuerberechnung > Steuermatrix auf Anpassen klicken müssen.


Die manuellen Steuereinstellungen nehmen Sie in der Administration unter Einstellungen > Steuerberechnung vor.
Tragen Sie unter dem Reiter Steuergebiete alle gewünschten Zielländer ein. Dafür erstellen Sie vorab ein Steuergebiet mit dem Land, das Ihr Standardland wird, etwa Deutschland. Danach setzen Sie den Punkt in der rechten Spalte bei dem Standardland auf Standardauswahl. Danach tragen Sie alle weiteren Länder ein. Die vorigen Steuergebiete bezüglich EU verwenden Sie bitte nicht mehr.

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Anschließend ordnen Sie die jeweiligen Länder den Steuergebieten unter Zuordnung zu Ländern zu.

Steuern-2.png
 
Danach klicken Sie in der Steuerberechnung auf den Button Steuermatrix. Hier tragen Sie die entsprechenden länderspezifischen Umsatzsteuersätze ein.

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