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Elektronische Widerrufsfunktion (Widerruf-Button) im STRATO Shop

Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Händler gemäß § 356a BGB verpflichtet, Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Verbraucher sollen so einen im Internet geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Dieser Artikel erklärt, wen die Pflicht betrifft, was sich konkret ändert und welche Schritte für Ihren STRATO Shop erforderlich sind.

HINWEIS

STRATO bietet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Artikels. Bei speziellen rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.

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Was ändert sich durch das Gesetz?

Mit dem neuen § 356a BGB gelten ab dem 19. Juni 2026 folgende Anforderungen für Online-Händler:

  • Verbraucher erhalten zusätzlich zu den bestehenden Widerrufsmöglichkeiten eine elektronische Widerrufsfunktion.
  • Die Funktion muss dauerhaft und leicht zugänglich auf der Website oder App verfügbar sein.
  • Nach Übermittlung des Widerrufs muss der Verbraucher automatisch eine Eingangsbestätigung erhalten.
  • Ihre Rechtstexte – Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung – müssen entsprechend angepasst werden.

 

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft Sie, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie ermöglichen Endverbrauchern (B2C) in der EU den Vertragsabschluss.
  • Die Verträge werden über eine Online-Benutzeroberfläche (Website oder App) geschlossen.
  • Die Verträge unterliegen einem gesetzlichen Widerrufsrecht.

Sie sind nicht betroffen, wenn Sie ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) verkaufen oder wenn Ihre Verträge grundsätzlich nicht dem Widerrufsrecht unterliegen. Im Zweifelsfall empfehlen wir, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.


 

Folgen bei Nichtumsetzung

Wird die elektronische Widerrufsfunktion nicht fristgerecht umgesetzt, können Abmahnungen und Bußgelder drohen. Wir empfehlen daher, die notwendigen Anpassungen rechtzeitig vor dem 19. Juni 2026 vorzunehmen.


 

Anleitungen für STRATO Shops

Je nach Shop-Produkt finden Sie eine passende Detailanleitung:

HINWEIS

Wenn Sie ein externes Shop-System verwenden, zum Beispiel WooCommerce, Magento oder ein anderes Shop-Plugin, informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Anbieter über die Umsetzung der elektronischen Widerrufsfunktion.
Details zu Ihren STRATO Verträgen finden Sie im STRATO Kunden-Login. Bei Fragen zur Bestimmung Ihrer Shop-Version hilft Ihnen der STRATO Kundenservice unter Kontakt weiter.


 

Anpassung der Rechtstexte

Folgende Rechtstexte auf Ihrer Website müssen angepasst werden:

  • Widerrufsbelehrung: Muss einen ausdrücklichen Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion enthalten und an den jeweiligen Vertriebskanal angepasst sein. Betreiben Sie mehrere Online-Vertriebskanäle, ist für jeden Kanal eine eigene Widerrufsbelehrung erforderlich.
  • Datenschutzerklärung: Muss Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der elektronischen Widerrufsfunktion ergänzen.
TIPP:

Der STRATO Abmahnschutz unterstützt Sie mit rechtssicheren, stets aktuellen Rechtstexten – inklusive angepasster Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.


 

Widerrufsfunktion und Bestellbestätigung

Es reicht nicht aus, die elektronische Widerrufsfunktion lediglich über einen Link in der Bestellbestätigung zugänglich zu machen. Die Funktion muss direkt und dauerhaft auf der Online-Benutzeroberfläche – also auf der Website oder in der App – leicht auffindbar sein.


 

Verkauf über mehrere Vertriebskanäle

Nutzen Sie mehrere Online-Vertriebskanäle, müssen Sie für jeden Kanal eine angepasste Widerrufsbelehrung verwenden. Bei Online-Marktplätzen (zum Beispiel Amazon oder eBay) ist in der Regel der Marktplatzbetreiber für die technische Umsetzung der Widerrufsfunktion verantwortlich.


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