DSGVO und die Kommentarfunktion: 3 Technik-Tipps für Dein WordPress

DSGVO und die Kommentarfunktion: 3 Technik-Tipps für Dein WordPress

Kommentieren weiterhin erwünscht: Ein Blog lebt davon, dass sich Leser untereinander austauschen. Ein klarer Grund dafür, die Kommentarfunktion auf Deiner Website trotz neuer Datenschutzrichtlinien zu behalten. Wir erklären die Hintergründe zu den wesentlichen Änderungen und geben Dir drei Tipps für WordPress an die Hand.

Transparenz und Datensparsamkeit

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt den Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der wohl wichtigste Aspekt ist Transparenz: Als Website-Betreiber musst Du für Deine Nutzer nachvollziehbar machen, welche personenbezogenen Daten Du von ihnen speicherst.

Gleichzeitig gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Speichere nur die personenbezogenen Daten, an denen Du ein begründetes Interesse hast.

Anonymus vs. Leser/in

Für die Kommentarfunktion Deiner WordPress-Seite bedeutet das: Hier solltest Du nur die Angaben Deiner Besucher abfragen, die im Zusammenhang mit einem Kommentar sinnvoll sind.

Bei STRATO haben wir entschieden, dass das der Name und die E-Mail-Adresse sind:

  • Name: Ein Name hinter einem Kommentar macht eine Konversation und Diskussion persönlicher. Außerdem lässt sich eine Antwort auch einfacher einem Kommentar zuordnen.
  • E-Mail-Adresse: Hinterlässt Du bei uns im Blog Deine E-Mail-Adresse, wirst Du informiert, sobald wir oder ein anderer Leser auf Deinen Kommentar geantwortet haben.

Diese Angaben sind freiwillig. Unsere Leser haben daher auch die Möglichkeit, keine der beiden Angaben zu machen. Statt ihres Namens erscheint dann Ein/e Leser/in bei uns im Blog. Von WordPress voreingestellt ist die Bezeichnung Anonymous.

Wie Du die Dateien „comment-template.php“ von dem Ordner „wp-includes“ herunterlädst, erfährst Du hier.

Checkbox

Im Zuge der DSGVO hat WordPress die neue Version 4.9.6 veröffentlicht. Jetzt gibt es im Kommentarbereich eine Opt-In-Checkbox mit dem Hinweis: „Meinen Namen, E-Mail-Adresse und Website in diesem Browser speichern, bis ich wiederkomme.“ Damit setzt WordPress einen Cookie und speichert die Daten im Browser des Nutzers. Ob der Leser das Feld auch aktiviert, steht ihm frei. Weitere Infos zu dieser Neuerung findest Du hier.

Je nachdem welches Theme Du verwendest, kann es sein, dass die Checkbox nach dem Update nicht richtig oder gar nicht erscheint. Hier helfen ein paar kleine Eingriffe ins CSS Deines Themes.

So machst Du die Checkbox in Deinem Kommentarbereich sichtbar

Im Developer Tool wählst Du das Input-Element mit der

id=“wp-comment-cookies-consent“

aus.

Anschließend kannst Du die Attribute untersuchen, die für Deine Checkbox hinterlegt sind. Das gesamte Vorgehen erklären wir Dir anhand eines Beispiels:

Individuelle Anpassung/Hinweis Kommentarfeld

Den Text im Kommentarbereich kannst Du beliebig anpassen. Du kannst Deinen Lesern zum Beispiel ein paar nützliche Infos und Ideen mit an die Hand geben: Welche Art des Austauschs wünschst Du Dir? Warum würdest Du Dich freuen, wenn sie ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse eintragen?

Dafür änderst Du in der Datei comments.php beispielsweise die Variablen comment_notes_before und comment_notes_after. Das folgende Code-Snippet gibt ein Beispiel dafür:

<?php
		$defaults = array(
			'title_reply'          => __( 'Hinterlasse eine Antwort','strato' ),
			'title_reply_to'       => __( 'Hinterlasse eine Antwort','strato' ),
			'comment_notes_before' => '<div>Hier kann der Text des Kommentar-Formulars individuell angepasst werden.</div>',
			'comment_notes_after'  => '',
			'url' => '',
			'label_submit'         => __( 'Kommentar abschicken','strato' ),
		);
	?>

Du siehst: Mit ein paar Veränderung im CSS bzw. Code Deines Themes bist Du nicht nur DSGVO-konform. Du kannst Deinen Kommentarbereich auch ganz individuell gestalten.

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  1. Holger sagte am

    Aber was ist mit der Checkbox bzgl. Datenschutz? Ist die nicht Pflicht?

    Antworten
    • Oliver Meiners sagte am

      Hallo Holger,

      die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, weil ich Dir keine Rechtsberatung geben darf. Wende Dich im Zweifel bitte immer an einen legitimierten Rechtsexperten.

      Viele Grüße
      Oliver

      Antworten
  2. Rauchen aufhören sagte am

    Super, vielen Dank, das war genau was ich gesucht habe für meine Seite!

    Antworten
  3. ONMA Werbeagentur Hannover sagte am

    Toller Beitrag zum Thema DSGVO, Lisa!
    Das Internet wird es auch in Zukunft nötig machen, das Gesetzte immer und immer wieder neu bewertet werden müssen. Klar, die meisten wurde ja ohne das Internet überhaupt erst gemacht. Und das sich das Internet, sowie auch Technik im allgemeinen, wahnsinnig schnell entwickelt, wird es hier auch in Zukunft noch genug Diskussionsbedarf geben. Toll, wie Kritisch du dich mit der Thematik auseinandersetzt. Weiter so!

    Antworten
  4. e-leo1969 sagte am

    Liegt nicht ein Konflikt vor zwischen „Datensparsamkeit“ gemäß DSGVO und der Pflicht, Kommentare auf Hassrede etc. zu überwachen? Wie soll das ein kleiner Blogbetreiber schaffen?

    Antworten
    • Thomas Ritter sagte am

      Hallo e-leo1969,

      als Konflikt würde ich das persönlich nicht bezeichnen. Auch ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten kann man z.B. Hasskommentare aussortieren und gar nicht erst freischalten. Du hast aber natürlich recht, dass dahinter einiges an Arbeit steckt, die kleine Blogger manchmal überfordert. Eine Möglichkeit ist es dann, eine Kommentarfunktion gar nicht erst anzubieten.

      Schöne Grüße
      Thomas

      Antworten

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