Sie haben bereits ein Online Business oder möchten einen neuen Onlineshop erstellen, sind sich jedoch bezüglich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unsicher? Sind diese überhaupt erforderlich und eignen sich AGB-Muster und AGB-Vorlagen aus dem Internet? Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, AGB anzugeben. Trotzdem lohnt es sich, auf das jeweilige Geschäftsmodell abgestimmte AGB zu formulieren, vor allem bei Vertragsabschlüssen über das Internet.
Wird auf die Formulierung von AGB verzichtet, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Mit einer individuellen Ausarbeitung kann ein Unternehmer diese in vielen Punkten modifizieren, seinem Geschäftsmodell einen rechtlichen Rahmen geben und damit auch bei den Vertragspartnern (also den Kunden) für mehr Transparenz sorgen. Des Weiteren sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Informations- und Belehrungspflichten bei der Schließung von Fernabsatzverträgen, zu denen über das Internet geschlossene Kaufverträge gehören, mittlerweile so vielfältig und kompliziert, dass man ihnen ohne AGB kaum noch gerecht werden kann. Die Formulierung von AGB ist für Onlineshops also mehr als zu empfehlen.
Greift man jedoch zu einem AGB-Muster aus dem Internet, kann das nachteilige Folgen haben. Sind diese vorformulierten AGB nicht auf das jeweilige Geschäftsmodell abgestimmt, haben sie keinerlei rechtlichen Nutzen. Stattdessen greifen dann die vom Gesetzgeber formulierten Regelungen. In seltenen Fällen besteht zudem das Risiko, dass einzelne Klauseln aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zu einer Abmahnung führen. Bei einer unerlaubten Übernahme fremder AGB liegt zusätzlich eine Verletzung des Urheberrechts vor. Aus diesem Grund rät auch die Industrie- und Handelskammer davon ab, fremde AGB zu übernehmen oder auf Muster aus dem Internet zurückzugreifen.
Verfügen Sie über individuell verfasste AGB, reicht es aber nicht aus, diese lediglich irgendwo im Shop online zu stellen. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in den Vertrag einbezogen werden. Dies ist gegeben, wenn ausdrücklich auf die AGB verwiesen wird, der Vertragspartner diese in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte und ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Nutzer während des digitalen Vertragsabschlusses auf die AGB hinzuweisen. Bewährt hat sich dabei der Hinweis: „Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen“, in Kombination mit einer Verlinkung zu selbigen und einer Möglichkeit, die Kenntnisnahme zu bestätigen. Technisch umsetzbar ist dies beispielsweise, wenn eine Bestellung erst dann vorgenommen werden kann, wenn der Vertragspartner die Kenntnisnahme der AGB mit einem Mausklick bestätigt hat.
Möchten Sie Ihre Geschäftsidee mit einem STRATO Webshop umsetzen, sollten Sie auf AGB-Vorlagen und -Muster aus dem Internet verzichten. In Zusammenarbeit mit janolaw, Händlerbund und IT-Recht Kanzlei bieten wir Ihnen AGB-Hosting-Services für Ihren Webshop. Ohne Fachwissen und mit wenigen Klicks können Sie so die für Ihren STRATO Webshop passenden AGB erstellen und einbinden. Über eine Schnittstelle werden die AGB von den Dienstleistern zudem laufend aktualisiert und entsprechend den Änderungen der geltenden Rechtslage angepasst. Auch andere Rechtsdokumente wie Impressum und Datenschutzerklärung können bei diesen Anbietern gebucht werden. Auf diese Weise können Sie sich einfach und sicher vor Abmahnungen schützen und Ihren Kunden ein Höchstmaß an Transparenz bieten.