Pressemitteilung Sommerzeit ist Gründungszeit: Diese Fallstricke lauern beim Start eines Online-Shops

Berlin, 09.06.2015
Wer in den E-Commerce einsteigen möchte, nutzt am besten die umsatzschwache Sommerpause. So ist der Webshop pünktlich zur lukrativen Herbstsaison online. Mit diesen Tipps umgehen Händler die Fallstricke beim Start in den E-Commerce.  

1. Überlaufene Märkte meiden
Nur mit Marktkenntnissen gelingt der Einstieg in den E-Commerce. Bevor Händler mit ihren Produkten online gehen, sollten sie die Nachfrage auf dem Markt prüfen. Das können sie zum Beispiel mit der Google Suche: Wer Jacken verkaufen möchte, erfährt wie stark das Wettbewerbsumfeld ist, wenn er nach „Jacken Online Shop“ sucht. Die Ergebnisse liefern ein gutes Bild über die Wettbewerbssituation, und ob es sich noch lohnt, in den Markt einzutreten.

„Ist die Konkurrenz im Netz schon zu groß, sollten sich Händler spezialisieren und Nischen bedienen. Statt den hundertsten Winterjacken-Shop zu eröffnen, könnte der Verkauf von Fahrradjacken größere Chancen bieten, sich im hartumkämpften E-Commerce-Markt durchzusetzen“, sagt Thomas Kurschat, STRATO Produktmanager für Webshops. Auf erfolgreichen Pfaden in die Nische hat sich zum Beispiel der Frotteespezialist Smithy begeben, der Kleidung aus hochwertigem Frottee anbietet. Der Smithy Online-Shop ist erreichbar unter www.smithy.de/.

2. Shop-Auswahl nicht überstürzen
Fallstricke lauern auch bei der Wahl des Shop-Systems. Händler sollten für diesen Schritt etwas Zeit einplanen und ihre Voraussetzungen genau prüfen. Sie können einen eigenen Shop auf drei Wegen aufbauen: einen Online-Shop mieten, einem Online-Marktplatz beitreten oder ein Shop-System selbst betreiben.

  • „Auf Mietlösungen sollten Händler ohne Programmierkenntnisse und mit kleinem Budget setzen, damit sie sich komplett auf den Verkauf konzentrieren können“, sagt Kurschat. Beim Mietmodell mieten Händler eine Shop-Anwendung, in der Regel beim Hosting-Anbieter. Dabei handelt es sich um ein einfach zu bedienendes Baukasten-System, das Shop-Betreiber über das Internet nutzen können. Für die Mietlösung fallen monatliche Fixkosten an. Dafür übernimmt der Provider alle technischen Aufgaben, zum Beispiel das Einspielen von Updates. Weitere Informationen über die Webshops von STRATO auf Basis von ePages gibt es unter www.strato.de/webshop.
  • „Ein Online-Marktplatz eignet sich für Händler mit einem überschaubaren Produktportfolio und als Ergänzung zu einem Mietshop oder einem selbstbetriebenen System“, sagt Kurschat. Wer Marktplätzen wie eBay oder Amazon beitritt, profitiert von der Bekanntheit und der großen Kundenbasis. Allerdings kann die Anbindung teuer werden: Es entstehen schnell Kosten von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Wie beim Mietmodell übernimmt der Provider des Online-Marktplatzes die Wartung und das Einspielen von Updates.
  • „Der Selbstbetrieb kommt für Händler mit Programmierkenntnissen oder einem größeren Budget infrage: Sind keine IT-Kenntnisse vorhanden, müssen sich Händler IT-Dienstleistungen wie das Programmieren, Warten und Einspielen von Updates einkaufen“, sagt Kurschat. Selbst betreiben bedeutet, eine Shop-Software auf dem Web-Space eines Hosting-Pakets oder auf einem Server zu installieren und zu warten. Für die Software fallen in der Regel einmalige Lizenzkosten an, wenn keine Open-Source-Lösungen genutzt werden. Dazu kommen die monatlichen Kosten für das Hosting-Paket oder den Server. Weitere Informationen zu Hosting-Paketen gibt es unter www.strato.de/hosting/.

3. Rechtssicherheit nicht vergessen
„Egal ob Online-Händler ihren Shop mieten oder selbst betreiben: Rechtlich gibt es viele Fallstricke. Deshalb müssen sie die Rechtssicherheit ihres Shops im Auge behalten“, sagt Kurschat. Ein rechtssicheres Impressum, detaillierte Produktinformationen und ein Widerrufsrecht sind wichtig, um sich vor Abmahnungen zu schützen:

  • Das Impressum zeigt, wer für die Webseite verantwortlich ist. Es muss eine schnelle Kontaktaufnahme gewährleisten: Erforderlich sind Name und Rechtsform des Shops, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Falls vorhanden, ist auch die Umsatzsteuer- bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer anzugeben. Tipps zum rechtssicheren Impressum gibt es im STRATO Blog unter https://www.strato.de/blog/abmahnung-rechtssicheres-impressum/.
  • Kunden müssen beim Online-Kauf detaillierte Produktinformationen erhalten, da sie die Ware vor dem Kauf nicht einsehen können. Deshalb sollten Online-Shops Produkte detailliert wiedergeben, inklusive Artikelbilder, Preis und Versandinformationen. Auch ein Bestellbutton und eine klare Bestellzusammenfassung sind Pflicht. Mietshops berücksichtigen rechtliche Kriterien bereits.
  • Händler sind verpflichtet, Kunden ein Muster-Widerrufsformular zum Download anzubieten: Möchte ein Kunde seine Ware nicht behalten und den Vertrag widerrufen, kann er das per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon machen.  

„Erst wenn alle wichtigen rechtlichen Aspekte eingearbeitet sind, sollten Händler mit ihrem Shop online gehen“, sagt Kurschat. Wer sich unsicher ist und Abmahnungen vermeiden möchte, sollte den Rat eines Anwalts einholen. Sichere Rechtstexte gibt es zum Beispiel bei Janolaw unter www.janolaw.de.

Aktuell bleiben mit RSS

Sie möchten regelmäßig Neues von STRATO erfahren? Abonnieren Sie die Pressemitteilungen per RSS.

Jetzt abonnieren

Über STRATO

STRATO ist der zuverlässige Webhoster für alle, die online erfolgreich sein möchten. Der Anspruch des Unternehmens: faires und einfaches Hosting – zum Bestpreis und ohne überflüssigen Schnickschnack.

Die Produktpalette reicht von Domain, Mail, Website und Server über Online-Marketing-Tools bis hin zu Deutschlands größtem Cloud-Speicher HiDrive. Neben dem umfangreichen Angebotsspektrum profitieren Kundinnen und Kunden von flexiblen Vertragslaufzeiten, einer 30-Tage-Geld-zurück-Garantie sowie dem vielfach ausgezeichneten Kundenservice.

1997 in Berlin gegründet, gehört STRATO mit über 4 Millionen Domains und mehr als 2 Millionen Kundenverträgen heute zu den größten Webhosting-Anbietern in Europa. STRATO beschäftigt rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt zwei TÜV-zertifizierte Rechenzentren mit über 100.000 physischen und virtuellen Servern in Berlin und Karlsruhe. Als eines der ersten Unternehmen der Hostingbranche ist STRATO seit 2021 klimaneutral. Die STRATO AG ist ein Unternehmen der United Internet Gruppe.

Pressekontakt

presse@strato.de