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Was muss ich als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG im Webshop beachten?

Mit nur wenigen Einstellungen können Sie den STRATO Webshop als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG nutzen.
Klicken Sie hierzu im Webshop auf Einstellungen Beachte auch Steuerberechnung Beachte auch Steuermodell.
In dem angezeigten Reiter klicken Sie bitte auf Bruttopreis und wählen in der Zeile Enthaltene Steuer im Warenkorb, in E-Mails und Bestelldokumenten anzeigen bitte Nein an.Die Anzeige der Umsatzsteuer wird dann im Wartenkorb, in E-Mails und Bestelldokumenten unterbunden.

Webshop: Kleinunternehmer UStG-1.png
Im Anschluss sollten Sie noch den Hinweistext für Ihre Produktpreiese anpassen. editieren Sie dazu das Feld Text bei nicht angezeigter Steuer.Normalerweise steht am Produktpreis folgender Text: “inkl. Mwst., zzgl. Versand”, der Passus hinsichtlich der enthaltenen Mehrwertsteuer muss editiert werden, das Finanzamt die Umsatzsteuer sonst nachträglich doch erheben kann.
Grundsätzlich arbeitet der Webshop nun mit Bruttobeträgen. Somit legen Sie Ihre Artikel mit den tatsächlichen Rechnungsbeträgen an.

Hinweis Anmerkung:
Anbei noch einige Hintergrund-Informationen zum §19/Kleinunternehmer.

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt. im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
das FA die Umsatzsteuer sonst nachträglich doch erheben kann.
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