Von 19 auf 16 Prozent – STRATO gibt die Mehrwertsteuer-Senkung an Dich weiter

Von 19 auf 16 Prozent – STRATO gibt die Mehrwertsteuer-Senkung an Dich weiter

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 sinkt die Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 Prozent auf 16 Prozent. Wir haben entschieden: Als STRATO Kunde soll Dir das zugutekommen.

Der Preis ohne Steuer bleibt, aber der Betrag der Rechnung sinkt

Bei STRATO profitierst Du von der niedrigeren Mehrwertsteuer, denn STRATO gibt die Steuersenkung an seine Kundinnen und Kunden weiter. Für Deine Rechnung bedeutet das: Der Brutto-Preis bleibt zwar weiterhin derselbe. Da aber für jede Rechnung für den Zeitraum 1.7.-31.12.2020 der Mehrwertsteuer-Satz von 16 Prozent gilt, zahlst Du am Ende einen geringeren  Rechnungsbetrag.

Hier ein Rechenbeispiel:

Für Dein Hosting-Paket zahlst Du monatlich 10,00 € – inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Der Paketpreis setzt sich zusammen aus:

  • Betrag ohne Mehrwertsteuer: 8,40 €
  • zzgl. Mehrwertsteuer (19 %): 1,60 €

→ ergibt den Rechnungsbetrag: 10,00 €

Im Zeitraum 1.7.-31.12.20 zahlst Du aber nur 16 % Mehrwertsteuer, das heißt:

  • Betrag ohne Mehrwertsteuer: 8,40 €
  • zzgl. Mehrwertsteuer (16 %): 1,34 €

→ ergibt den Rechnungsbetrag: 9,74 €

In unserem Rechenbeispiel zahlst Du zwischen dem 1.7. und dem 31.12.20 also 9,74 € statt 10,00 €.

Was passiert mit Rechnungen, die bereits bezahlt sind?

Wenn Du Deine Rechnung für den genannten Zeitraum schon bezahlt hast, zum Beispiel weil Du den Betrag bereits für die gesamte Laufzeit von 12 Monaten beglichen hast, stellen wir Dir ebenfalls eine korrigierte Rechnung mit 16 Prozent Mehrwertsteuer aus. Die Differenz bekommst Du als Gutschrift, die wir mit einer der nächsten Rechnungen verrechnen.

Bei Neu- und Zusatzbestellungen: geringere Rechnungsbeträge bis Jahresende

Wir haben die Preise für Bestellungen auf unseren Portalen nicht geändert, denn der Aufwand wäre immens gewesen und die Senkung gilt nur für sechs Monate. Trotzdem sparst Du auch hier. Alle Preisangaben auf strato.de und im Kundenlogin sind inklusive dem Mehrwertsteuer-Satz von 19 Prozent. Auf Deiner Rechnung passen wir den Betrag zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember aber an und Du zahlst in diesem Zeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Somit ist der Betrag der Rechnung am Ende geringer als der Preis, den Du auf der Website siehst.


Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer-Senkung bei STRATO findest Du in diesem Hilfe-Artikel.

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  1. Jenny Radeck sagte am

    Hallo,
    als Soloselbständige bedanke ich mich jetzt für den Aufwand, die Rechnungskorrekturen korrekt zuzuordnen und zu buchen. Für die paar Cent Ersparnis habe ich jetzt einen ordentlichen Mehraufwand in der Buchhaltung. Tolle Idee. Danke dafür.

    Antworten
    • Michael Poguntke sagte am

      Hallo Jenny,

      tut mir leid, wenn das für Dich mit höheren Aufwänden verbunden ist, da kann ich Dich verstehen. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, dass Thema so umzusetzen, da die Mehrzahl der Kundinnen und Kunden von der Ersparnis profitiert.

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
  2. Christian Bachmaier sagte am

    Bitte ersparen Sie den Unternehmen diese Tortur, denn deren Buchhaltungen müssten Ihre Jahresrechnungen in oder über den Senkungszeitraum in zwei Zeitperioden mit verschiedenen Steuersätzen aufsplitten. Der gemischte Steuerbetrag kann auch nicht manuell gebucht, sondern muss korrekt in zwei Beträgen in den Voranmeldungen geschlüsselt angemeldet werden.

    Dazu gibt es auch abweichende Expertenmeinungen, dass bei Dauerverträgen der Steuersatz zum Ende des Leistungszeitraums für die gesamte Rechnung gilt. D.h. bei Vertragsende zwischen 01.07. und 31.12.2020 16% und ab dem 01.01.2021 wieder 19%. In diesem Fall wäre Ihre Vorgehensweise steuerlich inkorrekt.

    Wie bereits festgestellt, wird im B2B-Bereich ohnehin die ausgewiesene USt wieder als VSt gezogen. Also für die Unternehmen bitte einfach die bereits ausgestellten Rechnungen unverändert lassen!

    Antworten
    • Michael Poguntke sagte am

      Hallo Herr Bachmaier,

      ich bedaure zu hören, dass Ihnen durch diese Senkung offenbar Nachteile entstehen, da Sie im B2B-Kontext hiermit höhere Aufwände haben.

      Wir haben beschlossen, für sämtliche Kunden hier eine einheitliche Regelung anzuwenden und die Ersparnis für den besagten Zeitraum weiterzugeben. Leider können wir keine individuellen Regelungen treffen und Ausnahmen anwenden, da unsere Systeme größtenteils automatisiert arbeiten und einheitlich für alle Kunden für ein halbes Jahr umgestellt wurden.

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
  3. Olaf sagte am

    Die Kommunikation seitens Strato finde ich sehr gut.

    Warum?

    Manch einer von uns weiß, dass es auch anders ginge. Die Privatautonomie machte es möglich, dass man mit der Weitergabe der Steuersenkung plakativ wirbt oder gar diese zu einer vorübergehenden Preiserhöhung nutzte.
    Ich will nicht vermessen klingen aber ich bin sehr froh, stolz fast, bei einem ISP zu sein, der diesen Verlockungen nicht erliegt und sich moralisch so äußert, wie man sich das als Konsument wünscht. Ich wünsche mir jetzt für Strato, dass mehr konsumiert wird und ich überlege mir sogar, ob ich mein Produkt upgrade.

    Antworten
    • Michael Poguntke sagte am

      Hallo Olaf,

      vielen Dank für die Rückmeldung, die ich gern an meine Kolleginnen und Kollegen weitergebe, die dieses aufwändige Thema betreut und umgesetzt haben!

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
  4. Matthias Baumann sagte am

    Im B2B-Verkehr können im Rahmen einer Sonmderregelung des BMF nur im Juli noch falsch auf 19% ausgestellte Rechnungen bei der Vorsteueranmeldung geltend gemacht werden. Zwischen August und Dezember 2020 bleibt der Unternehmer auf den 3% sitzen, weil er per gesetzlicher Regelungen nur den zum leistungszeitraum gültigen Satz von 16% geltend machen darf, auch wenn er 19% an Strato gezahlt hat. Also bitte umgehend(!) auf 16% umstellen.

    Antworten
    • Michael Poguntke sagte am

      Hallo Matthias,

      wir sind bemüht, die korrigierten Rechnungen so zeitnahe wie möglich bereitzustellen. Ihr findet die angepasste Rechnung dann automatisch im Kunden-Login. Da mehrere Millionen Rechnungen von dieser Anpassung betroffen sind, können wir leider gerade noch kein verbindliches Datum nennen.

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
  5. Ulrich sagte am

    Alle Rechnungen, deren Laufzeit zw dem 1.7. Und 31.12. Endet, sind von Ihnen vollständig mit dem Satz von 16% zu ermitteln… nicht nur für den Teilzeitraum ab 1.7. Wann erhalte ich von Ihnen die Korrekturrechnung? Als gewerbliche Kunde bin ich auf eine rasche Abwicklung von Ihrer Seite angewiesen.
    MfG Ulrich

    Antworten
    • Michael Poguntke sagte am

      Hallo Ulrich,

      der ermäßigte Steuersatz von 16 Prozent gilt für den Leistungszeitraum zwischen dem 1.7. und dem 31.12. Die Laufzeit des Vertrages selbst ist hierfür nicht entscheidend.

      Sobald die betroffene Rechnung angepasst ist, steht diese automatisch im Kunden-Login bereit. Da mehrere Millionen Rechnungen von dieser Anpassung betroffen sind, können wir leider gerade noch kein verbindliches Datum nennen.

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
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