Jugendschutz im Internet kann so einfach sein – mit der neuen, bierernsten Lösung von STRATO.
Wer altersbeschränkte Güter wie Spirituosen in einem Webshop verkauft, kennt die Herausforderung: Wie stelle ich sicher, dass der Sprit nur erwachsene Empfängerinnen und Empfänger erreicht und nicht heimlich von Minderjährigen gekippt wird? Traditionelle Lösungsansätze wie Postident sind bürokratisch und nicht zuletzt peinlich – die Postbotin denkt sich ihren Teil, was sich wohl in der neutralen Verpackung befindet.
Deshalb bietet STRATO ab heute (01.04.) einen neuen Dienst an: die wissensbasierte Altersprüfung, mit vollem Namen Senior-Personenvalidierung as a Service (SPaaS). Während andere Dienste menschliche Kontrolle oder komplexe Technik verwenden, z. B. mit dem elektronischen Personalausweis, setzt SPaaS auf Altersweisheit: Wer online Schnaps bestellen oder Erwachseneninhalte abrufen will, muss vorher Fragen beantworten, an denen Dreikäsehochs scheitern.

Rigorose Tests und fortlaufende Verbesserung
Vor der Veröffentlichung haben wir SPaaS an mehreren Kindern von STRATO Mitarbeitenden getestet – und das sehr erfolgreich: Keiner der Steppkes konnte beispielsweise erklären, warum das „Speichern”-Symbol von Microsoft Office (💾) so aussieht wie ein quadratisches Haus mit Panoramafenster. Auch die Frage, was einen iPod von einem Gameboy unterscheidet, wurde nur mit Schulterzucken quittiert. Mit den gewonnenen Erkenntnisse haben wir die Testfragen weiter optimiert.

Wie alle anderen Teile des Webshops wird auch SPaaS ständig weiterentwickelt. Regelmäßig kommen neue Abfragen hinzu. Gleichzeitig studiert ein ausgebildetes Team von Mitarbeitenden die sozialen Medien. Sickert beispielsweise Wissen über alte Filmschinken wie Ghostbusters oder Aladdin durch eines der zahlreichen Remakes an die jüngere Generation durch, werden Fragen angepasst oder ganz aus dem Programm genommen.
Konntet Ihr alle Beispielabfragen im Artikel bestehen? Schreibt es uns in die Kommentare.
Tom Müller sagte am
Hmmm…
klingt auf den ersten Blick plausibel, aber dennoch halte ich es für einen Aprilscherz. 😉
Frank Zopp sagte am
Hey Tom,
…Nachtijall, ick hör Dir trapsen… :o)
Viele Grüße
Frank
Stefan Schade sagte am
Kleiner Side-Fact zum Thema: Das gab es schon in dem 1987 veröffentlichten Adventure-Spiel „Leisure Suit Larry in the Land of the Lounge Lizards“. Habe gerade danach gesucht und in der Tat sind die Fragen für die Nachwelt erhalten: http://www.classicgaming.cc/pc/leisure-suit-larry/age-quiz
Frank Zopp sagte am
Hey Stefan,
das war zwar nicht unser Vorbild, aber das Spiel ist hier auch nicht unbekannt..:).
Viele Grüße
Frank
AprilApril sagte am
Moin,
cooler Artikel am ersten April. Allerdings wäre eine unbürokratische Lösung z.B. über die Nutzung des Online-Bankings oder der Kreditkarte wirklich wünschenswert.
VG
Frank Zopp sagte am
Hallo AprilApril,
eine Kreditkartenzahlung kann ich als Händler im Webshop anbieten, auch könnte ich das Geburtsdatum im Bestellprozess abfragen, was allerdings auch eine Datenschutzfrage ist. Letztendlich muss eine Prüfung aber bei der Auslieferung geschehen. Für derartige Artikel hat beispielsweise die DHL einen zusätzlichen Service, der die Altersprüfung vornimmt. Das allerdings bitte nicht als Rechtsberatung missverstehen, das ist dieser Hinweis ausdrücklich nicht ;).
Viele Grüße
Frank