Geoblocking im E-Commerce: das Wichtigste zur EU-Verordnung

Geoblocking im E-Commerce: das Wichtigste zur EU-Verordnung

Hast Du schon von der Verordnung der EU zum Geoblocking gehört? Was es damit auf sich hat, erläutern wir hier.

Was ist Geoblocking?

Beim Geoblocking werden Inhalte im Netz für bestimmte Länder oder Regionen gesperrt. Ein fiktives Beispiel: Ein Nutzer aus Madrid tippt die URL „www.strato.de“ in seinen Browser ein. Auf Basis der IP-Adresse, die seinen Standort verrät, wird er automatisch auf das spanische Portal „www.strato.es“ umgeleitet. Auf das deutsche Portal hätte er also keinen Zugriff.

Was bedeutet das Verbot von Geoblocking im E-Commerce?

Ab dem 3. Dezember gilt die Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union im E-Commerce. Das heißt: Eine automatische Umleitung wie oben beschrieben ist innerhalb der EU nicht mehr zulässig. Ein Online-Händler darf also den Zugriff auf seine Plattform und sein Angebot nicht mehr auf Kunden aus bestimmten EU-Ländern beschränken. Positiv formuliert: Potenzielle Kunden aus allen EU-Ländern dürfen auf den Online-Shop zugreifen und dort auch bestellen.

Die Verordnung gilt übrigens nicht für alle Online-Händler. Für einige Leistungen wie zum Beispiel Downloads von E-Books, Musik oder Online-Spiele sowie für Kleinunternehmen gibt es Erleichterungen.

Was die Verordnung nicht vorsieht, ist eine Lieferpflicht für analoge Waren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Händler müssen nicht von sich aus dafür sorgen, dass sie Kunden in andere EU-Länder beliefern. Kunden können aber die Lieferung selbst organisieren oder die Ware beim Händler abholen.

Wie setzt STRATO die Geoblocking-Verordnung um?

Das Verbot von Geoblocking gilt auch für STRATO als Anbieter von Internetdiensten. Das heißt: Bei uns gibt es innerhalb der EU kein Geoblocking. Jeder Kunde aus einem EU-Land kann auf jedem unserer Portale bestellen. Dabei gilt zu beachten: Wenn Du etwa als deutschsprachiger Kunde auf unserer niederländischen Website „www.strato.nl“ bestellst, nutzt Du unsere Produkte ausschließlich auf Niederländisch – einschließlich dem Kundenservice.

Wie setze ich die Geoblocking-Verordnung in meinem eigenen STRATO Produkt um?

Wenn Du ein STRATO Hosting-Paket oder einen Server hast, haben wir eine gute Nachricht: Auf unserer Plattform selbst gibt es kein Geoblocking. Deine Website ist somit für jeden Besucher auf der Welt erreichbar. Etwas Anderes ist es, wenn Du aktiv technische Maßnahmen ergriffen hast, mit denen Du Geoblocking für Deine Website zulässt – hier bist Du selbst dafür verantwortlich, rechtskonform zu sein.

STRATO kann und darf keine Rechtsberatung geben

Bitte beachte: Wir sind keine Anwälte, sondern ein Anbieter von Internetdiensten. Als solcher darf STRATO keine Rechtsberatung leisten. Wir geben Dir gerne einen groben Überblick über die Geoblocking-Verordnung. Diese solltest Du jedoch nicht als Rechtsberatung verstehen. Für detaillierte Informationen und rechtssichere Aussagen solltest Du Dich immer an einen legitimierten Anbieter für Rechtsberatung wenden.

Weitere Informationen zur Geoblocking-Verordnung findest Du ebenfalls auf der Website des Europäischen Rats.

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  1. Michael Barth sagte am

    Danke fuer die Info. Da ich seit langen Proxies benutze wenn ich Seiten zugreifen wollte die von meinem Land (USA, FL) nicht erreichbar waren, hatte ich mit GEO Blocking kein Problem. Nur die Lieferung dann ueber Freunde in dem jeweiligem Land war manchmal problematisch.

    Und was das duzen oder siezen angeht: Hier zu Haus ist das ja eh kein Problem (“You can say you to me” ansonsten der Tip meiner US Kollegen fuer solchen Probleme: “Get a life or a Hobby”. Also Duzen Sie mich ruhig weiter 😉

    Antworten
    • Andreas Wehry sagte am

      Hallo Michael,

      das mit den Proxys ist natürlich eine schlaue Lösung. 😉 Für die USA zum Beispiel wird sich aber mit der Geoblocking ohnehin nichts ändern, sie betrifft nur EU-Länder.

      Und: Wenn jemand schon diesen schönen Vornamen hat, spreche ich ihn damit nur allzu gerne an. 🙂

      In diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2019!

      Beste Grüße
      Michael

      Antworten
  2. Gerd S. sagte am

    Seit wann wurde die Höflichkeitsform in Deutschland abgeschafft? Ich bin nicht mehr minderjährig und will nicht von wildfremden Leuten gedutzt werden. Ich empfinde das als Respektlosigkeit

    Antworten
    • Andreas Wehry sagte am

      Guten Tag,

      wir duzen unsere Kunden hier im Blog unter anderem, da uns häufig der Nachname nicht bekannt ist. Selbstverständlich siezen wir Sie sehr gerne, wenn Sie das bevorzugen. Ich bedaure Ihren Unmut und wünsche Ihnen einen schönen Tag!

      Michael Poguntke

      Antworten
  3. Rainer Göhring sagte am

    Werter Herr Poguntke, was ist eine analoge Ware?

    Antworten
    • Andreas Wehry sagte am

      Guten Tag Herr Göhring,

      ich spreche von analogen Waren, um den Unterschied zu digitalen Waren zu verdeutlichen. Digitale “Waren” sind zum Beispiel Downloads wie E-Books oder andere Dateien. Alles Andere sind nach meinem persönlichen Verständnis analoge Waren, sprich: Alles, was man anfassen kann. 🙂

      Beste Grüße
      Michael Poguntke

      Antworten
  4. Herr Weidlich sagte am

    Schade, dass ich auch bei Strato inzwischen nur noch geduzt werde, wie es überhaupt immer öfter befremdlicherweise der Fall ist.
    Ich fände es schön, wenn ich auch bei Strato.de, wie es hier in Deutschland üblich ist, gesiezt würde.
    Ich duze Sie ja auch nicht einfach, wenn ich Sie nicht näher kenne!

    Antworten
    • Andreas Wehry sagte am

      Guten Tag Herr Weidlich,

      wir duzen unsere Kunden meistens hier, da wir den Nachnamen nicht kennen. Ich bedaure, wenn das bei Ihnen zu Unmut führt. Auf Wunsch siezen wir natürlich auch gerne!

      Ein schönes Wochenende Ihnen!
      Michael Poguntke

      Antworten
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