Abmahnschutz für Webshops, Blogs & Websites

Abmahnschutz für Webshops, Blogs & Websites

Online-Recht ist ein wichtiges Thema, und das nicht nur für Leute, die Webshops, sondern auch für Menschen, die ein Weblog oder eine einfache Website betreiben. Das bestätigen diverse Abmahnwellen immer wieder.

Wer eine Idee für einen Webshop hat, der möchte in erster Linie die Idee umsetzen und die entsprechenden Produkte verkaufen und sich nicht permanent mit der komplexen Online-Recht-Thematik auseinandersetzen.

STRATO bietet daher schon seit längerer Zeit den Zusatzschutz für die Webshops. Wer ein Plus-Paket oder höher gebucht hatte, der hatte die Möglichkeit den Abmahnschutz der IT-Recht-Kanzlei dazuzubuchen.

Dieser Schutz besteht aus abmahnsicheren Rechtstexten für die AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum. Bei den Produktpaketen Webshop Pro und Ultimate ist der Schutz sogar für die Rechtstexte der Plattformen eBay.de und amazon.de verfügbar.

Die IT-Recht-Kanzlei erstellt notwendige Rechtstexte, passt sie im Rahmen des Update-Services an die aktuellen Gegebenheiten an und haftet für diese. Gibt es neue Gerichtsurteile, so werden die Texte entsprechend angepasst.

Abmahnschutz auch für andere Produkte

Nun wurde dieser Service und Schutz auch auf andere Produkte erweitert. So kannst du, wenn du andere Pakete bei uns hast – etwa das WordPress-Hosting-Paket – den Abmahnschutz ebenfalls dazubuchen.

Abmahnschutz bei STRATO
In deinem Kunden-Login, in der linken Seitenleiste, unter »Ihr Paket« findest du den Menüpunkt »Abmahnschutz«. Dieser besteht aus drei Leistungspaketen.

Hast du lediglich eine Website oder ein Blog, dann ist das erste Paket ausreichend. Hier bekommst du rechtssichere Texte für das Impressum und die Datenschutzerklärung. Zudem gibt es Textmuster und Anleitungen in Bezug auf die DSGVO.

Betreibst du einen Online-Shop, dann wäre das mittlere Paket die bessere Wahl, da du hier zusätzlich noch rechtssichere Texte für AGB und Widerrufsbelehrung mit dabei sind.

Hast du dagegen ein Webshop und du verkaufst die Produkte noch zusätzlich über Amazon oder eBay, dann ist das dritte Paket empfehlenswert, da du hier den Zugriff auf die entsprechenden Rechtstexte hast.

Somit erhältst du bei STRATO ein sinnvolles Paket für die Rechtssicherheit und kannst dich entspannter auf die Umsetzung deiner Ideen konzentrieren.

Unsere Webshop-Pakete Unsere Hosting-Pakete

Bild von Lothar Dieterich auf Pixabay

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  1. Holger sagte am

    Ich finde die Werbung mit dem Update-Service etwas irreführend. Habe mir das Paket zum
    Homepage Baukasten Plus dazugebucht und bin
    davon ausgegangen das hier dann immer alles automatisch auf dem neusten Stand gehalten wird. Nach langem suchen scheint es jetzt aber so das die Updates nur im Account beim Anbieter (der Kanzlei) bereitgestellt werden und man sich doch wieder um die Aktualisierung auf der eigenen Homepage selber kümmern muss.

    Antworten
    • Vladimir Simović sagte am

      Hallo Holger,

      das liegt bedauerlicherweise daran, dass das entsprechende Widget für den HPBK nicht rechtzeitig fertig geworden ist. Nach meinen Informationen soll es in Kürze fertig werden und dann soll die Aktualisierung auch automatisch ablaufen.

      Viele Grüße

      Antworten
  2. Andreas sagte am

    Hallo Vladimir, ich habe den Abmahnschutz leider noch nicht aktiviert, habe aber jetzt eine Abmahnung wegen Google Fonts bekommen. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Danke für eine Antwort, Andreas

    Antworten
  3. Ronny sagte am

    Der Artikel ist irreführend. Ein Abmahnschutz ist zwar durchaus sinnvoll, hat aber mit der Google Abmahnwelle nichts zu tun, da ja die Einbindung und nicht die Nutzung abgemahnt wird. Die Nutzung könnte man ja noch via Datenschutzerklärung halbwegs abfangen, doch in Wahrheit benötigt es einen konfigurierten Cookie-Banner.

    Außerdem muss man sich grundlegend um seine Datenverarbeitung bei allen Plugins und Formularen kümmern und nicht einfach hoffen, dass das eine Datenschutzerklärung erledigt. Zitat: “Somit erhältst du bei STRATO ein sinnvolles Paket für die Rechtssicherheit und kannst dich entspannter auf die Umsetzung deiner Ideen konzentrieren.”

    Antworten
    • Vladimir Simović sagte am

      Hallo Ronny,

      “Ein Abmahnschutz ist zwar durchaus sinnvoll, hat aber mit der Google Abmahnwelle nichts zu tun”

      Das steht auch so nicht im Artikel. Lediglich, dass die Google-Font-Abmahnwelle noch einmal zeigt, wie wichtig es ist, dass man sich mit dem Thema Online-Recht und DSGVO beschäftigt.

      Viele Grüße

      Vladimir

      Antworten
  4. Thomas sagte am

    Hallo, eine ( evtl. ja blöde ) Frage. Ich habe auf den Webseiten jeweils schon ein Impressum, Datenschutzerklärungen und Hinweise auf mögliche Cookies. Werden diese im Rahmen des neuen Paketes geprüft und bei Bedarf ersetzt, oder werden grundsätzlich neue Texte/Erklärungen eingestellt?
    Für eine kurze Rückmeldung schon einmal vielen Dank

    Antworten
    • Vladimir Simović sagte am

      Hallo Thomas,

      das ist eine berechtigte Frage.

      Nachdem du den Abmahnschutz für die Rechtstexte gekauft und im Kunden-Login aktiviert hast, kannst du die neuen Rechtstexte im Mandanten-Portal der IT-Recht-Kanzlei erstellen. Für die Erstellung der Rechtstexte ist es nötig, den hinterlegten Fragenkatalog zu beantworten. Anhand von dort vorliegenden Anleitungen kannst du dann die Texte entweder automatisiert oder manuell (hängt von eingesetztem System ab) übertragen. Die bereits bestehenden Rechtstexte werden nicht geprüft oder angepasst.

      Viele Grüße
      Vladimir

      Antworten
  5. PS sagte am

    Richtig gut! Jetzt fehlt nur noch eins: Eine Möglichkeit, als Privatperson Impressums-Adressen zu mieten, damit man nicht seine Privatanschrift öffentlich ins Internet schreiben muss. Mit Postweiterleitung usw natürlich. Es geht nicht darum, sich vor legitimen Behörden zu verstecken, sondern for außer Kontrolle geratenen Einzelpersonen, denen irgendetwas an der Webseite nicht passt, und die eines Tages auf einmal vor der Tür stehen. Passiert ja leider und ist ein Grund, als Privater keine Webseite zu haben, bis man eine andere Adresse ins Impressum packen kann als die der eigenen Wohnung. Ein “c/o” bei einem Anwalt von Strato wäre da eine schöne Lösung.

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